Auskunftsportal Terravis

Auskunftsportal Terravis

Schweizweit, einheitlich, unkompliziert

In Abstimmung mit Bund und Kantonen ermöglicht Ihnen Terravis in Echtzeit den digitalen Zugang zu Grundstücksinformationen. Systemübergreifend und in schweizweit standardisierter Darstellung.

Die Erteilung von Zugriffsrechten auf die Grundstück-Daten mittels Terravis basiert auf Art. 28 Grundbuchverordnung (GBV). Demzufolge sind zugriffsberechtigt:

  • Im Notarenregister eingetragene Urkundspersonen, im Geometerregister eingetragene Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer, Steuerbehörden sowie andere Behörden für jene Daten, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen;
  • Banken, die Schweizerische Post, Pensionskassen, Versicherungen und vom Bund gemäss BGBB anerkannte Institutionen für die Daten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Hypothekargeschäft benötigen (Kreditinstitute resp. Vorsorgeinstitute);
  • im Anwaltsregister eingetragene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für jene Daten, die sie zur Ausübung des Berufs benötigen;
  • bestimmte Personen (Institutionelle) für die Daten:
    - der Grundstücke, die ihnen gehören, oder
    - der Grundstücke, an denen ihnen Rechte zustehen, sofern sie die Daten zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit oder der Wahrnehmung ihrer Rechte benötigen.

Basierend auf dieser Gesetzesgrundlage spezifizieren die Kantone die in ihrem Hoheitsgebiet geltenden Zugriffsrechte je Berufsgruppe (Nutzergruppe).

Zugriffsberechtigte dürfen die ihnen zur Verfügung gestellten Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen, beruflichen oder geschäftlichen Aufgaben nutzen und müssen keinen Interessensnachweis im Einzelfall erbringen. Die aktuell geltenden Zugriffsrechte je Nutzergruppe und Kanton entnehmen Sie dem Dokument Übersicht kantonale Gebühren und Zugriffsrechte .

Terravis richtet sich an professionelle Nutzerinnen und Nutzer. Betrieben wird das Portal von SIX auf eigenes Risiko, unter Einhaltung der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 

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Bedienungsanleitungen

Um Ihnen die Nutzung von Terravis zu erleichtern, stellen wir Ihnen Bedienungsanleitungen zur Verfügung. Diese sind bei Verwendung der Terravis-Benutzeroberfläche (Web-GUI) gültig. Bei der Nutzung von Terravis in Ihrem eigenen Verarbeitungssystem sind die Bedienungsanleitungen des entsprechenden Systems zu befolgen.