Seit Frühjahr 2020 arbeiten die Grundbuchämter im Thurgau mit Terravis. In der Zwischenzeit sind immer wieder ähnliche Fragen aufgetaucht. Wir beantworten sie.

Was ist Terravis eigentlich? Gemäss Definition der SIX Group ist es eine digitale Drehscheibe für den elektronischen Geschäftsverkehr zwischen den Banken und den Grundbuchämtern.

Wer ist die SIX Group?

Die SIX betreibt die Infrastruktur für den Finanzplatz in der Schweiz und bietet Dienstleistungen an – unter anderem Terravis. Die SIX Group gehört den Schweizer Banken. Wer mehr über die SIX erfahren möchte, findet online ausführliche Informationen. Damit der elektronische Geschäftsverkehr Terravis als Drehscheibe genutzt werden kann, gibt es Teilnehmer wie die Banken, die Grundbuchämter, die freischaffenden Notare (zum Beispiel im Kanton Bern), die SIC (Schweizerisches Zahlungssystem) und die Geometer.

Auf der Homepage der SIX sind die aufgeschalteten Banken und Grundbuchämter in der Schweiz aufgelistet, welche diese Dienstleistung nutzen. Im Thurgau wurde entschieden, dass für Handänderungen der elektronische Geschäftsverkehr eingeführt wird.

Wie läuft es auf dem Grundbuchamt ab?

Damit das Grundbuchamt den Prozess starten kann, müssen die Parteien das Formular «Angaben für Grundstückkaufvertrag» vollständig ausgefüllt einreichen (erhältlich unter www.gni.tg.ch, Rubrik Publikationen & Formulare, Grundbuch). Nebst der Verkäuferbank ist auch die Käuferbank mitzuteilen. Danach prüft das Grundbuchamt, ob die mitgeteilten Banken am «elektronischen Geschäftsverkehr Terravis» angeschlossen sind.

Wenn dies der Fall ist, wird der Geschäftsfall im Terravis eröffnet, und die Verkäuferbank wird eingeladen, dem Grundbuchamt die aktuelle Hypothek mitzuteilen. In einem weiteren Schritt wird auch die Käuferbank hinzugenommen, damit diese das Zahlungsversprechen und die Pfandverträge für die Anpassung der Schuldbriefe (Erhöhungen, Neuerrichtungen, Löschungen) senden kann. Deshalb benötigt das Grundbuchamt im eingereichten Formular die Angaben sowohl der Verkäufer- als auch der Käuferbank.

Die Zustellung der Papier-Schuldbriefe erfolgt noch über den Postweg. Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen wird dem Grundbuchamt elektronisch zugestellt. Die Vertragsunterzeichnung, die sogenannte öffentliche Beurkundung, muss immer noch in Gegenwart der Urkundsperson auf dem Amt erfolgen. Nach Abgabe der Grundbuchanmeldung (Eigentumsübertragung) löst die Urkundsperson die Zahlungen über den elektronischen Prozess aus – zum Beispiel die Rückzahlung der bestehenden Hypothek, die Rückzahlung von Pensionskassenvorbezügen, die Sicherstellung der provisorischen Grundstückgewinnsteuer oder die Verschreibungskosten der Verkäuferschaft.

Das Restguthaben wird auf das dem Grundbuchamt mitgeteilte Konto der Verkäuferschaft überwiesen. Der elektronische Zahlungsauftrag, der bis etwa 14.30 Uhr bei der SIX eingeht, wird durch diese gleichentags vollzogen. Nach Bankclearingschluss werden die Überweisungen am nächstfolgenden Bankwerktag ausgelöst.

Welchen Nutzen haben die Parteien?

Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, wird der Zahlungsprozess von der Urkundsperson elektronisch, sicher und rasch ausgelöst. Die Nachführung des Grundbuches erfolgt teilautomatisiert. Kein Briefversand ist mehr notwendig. Die SIX Group plant, weitere Banken, Grundbuchämter und Notariate in der Schweiz an dieses System anzuschliessen.

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