Kanton Bern fördert den elektronischen Geschäftsverkehr mit fortschrittlichem Gebührenmodell
Seit 1. August 2020 wendet der Kanton Bern einen Preisnachlass von 20 % auf die regulären Gebühren für Eingaben an das Grundbuch an, wenn die Eingabe auf elektronischem Weg erfolgt.
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