Mit dem Terravis-Release V6.16 wird der Prozess "Kreditablösung" funktional angepasst. Dies erfolgt auf Wunsch der Banken und in Abstimmung mit der SKSF-Fachkommission Kreditgeschäfte. Nun können nahezu alle Konstellationen von Kreditablösungen elektronisch über Terravis abgewickelt werden. Die wesentlichen Neuerungen sind:
- Die technische Empfangsbestätigung von physischen Sicherheiten im System Terravis ist keine Voraussetzungen mehr für die Auslösung der SIC-Zahlungen
- Die Übertragung der Sicherheiten erfolgt konsequent unmittelbar nach erfolgter Bestätigung des unwiderruflichen Zahlungsversprechens (UZV) durch die abgelöste Bank. Das gilt auch für elektronische Anmeldung von Gläubigerwechsel beim Grundbuchamt
- Anpassung des Formulars Gläubigerwechsel: Ermächtigung der neuen Bank zur Anmeldung, Kostenregelung
- Kreditablösungen können neu auch in Kantonen abgewickelt werden, wo die Grundbuchämter nicht im Auskunftsportal oder im elektronischen Geschäftsverkehr Terravis aufgeschaltet sind.
Die Änderungen führen zur Anpassung der Technischen Weisungen eGVT für Kreditinstitute. Die überarbeiteten Technischen Weisungen eGVT treten mit Implementierung des Terravis Release V6.16 in Kraft. Geschäftsfälle, welche vor dem Rollout des Releases V6.16 gestartet wurden, werden nach den alten Regeln abgewickelt.