Standard Tax Services

Standard Tax Services

Herausragende Steuerdienstleistungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung und zur Erfüllung sämtlicher verwahrungsbezogener Anforderungen

Standard Steuerdienstleistungen. Schweizer Exzellenz. Für Schweizer Custody.

Das lange etablierte Portfolio von Standard Steuerdienstleistungen der SIX umfasst die Standardrückforderung, Quick-Refunds, Entlastung an der Quelle und die Bereitstellung von Steuerbelegen. Diese Leistungen werden nur für Vermögenswerte angeboten, die beim schweizerischen Zentralverwahrer (CSD) SIX SIS AG verwahrt werden, sofern Doppelbesteuerungsabkommen bestehen und die Steuerbehörden diese Leistung zulassen.

So profitieren Sie

Standard Steuerrückforderungen leicht gemacht

Banken reichen Standard Steuerrückforderungen zentral bei SIX über das Tax Portal ein statt bei den zuständigen Steuerbehörden weltweit. Wir interagieren mit den einzelnen Steuerbehörden und erstellen gegebenenfalls die Steuerbelege oder fordern sie beim zuständigen Unterverwahrer an. Wir erhalten die Rückzahlungen und überweisen sie der Bank des wirtschaftlich Berechtigten, sofern das Verfahren in den einzelnen Märkten nicht anderweitig geregelt ist.

Unsere Standard Steuerrückforderungsleistungen decken zahlreiche Märkte ab, sofern die Vermögenswerte von SIX SIS AG verwahrt werden und ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Wohnsitzland des wirtschaftlich Berechtigten und dem Steuerland besteht.

Ferner stellen wir länderspezifische Informationen zu mehr als 60 Märkten für Steuerrückforderungsverfahren bereit. Diese decken gesetzliche Einreichungsfristen, vorgeschriebene Formulare, standardmässige Quellensteuersätze und die vereinbarten Doppelbesteuerungssätze ab.

Über den Service

Frist für die Entlastung an der Quelle verpasst?

Die Lösung heisst Quick-Refund. Quick-Refund sorgt dafür, dass den Banken die rückforderbaren Beträge schneller erstattet werden. Das Kapital ist nicht wie bei üblichen Steuerrückforderungen eingefroren, sondern kann schneller erneut investiert werden, wodurch die Gesamtrendite optimiert werden kann.

Weniger Kopfzerbrechen durch Entlastung an der Quelle

Die Entlastung an der Quelle vermeidet die Doppelbesteuerung durch die Meldung des wirtschaftlich Berechtigten einer Dividende oder Zinszahlung schon im Vorfeld. Im Gegensatz zur Steuerrückforderung oder dem Quick-Refund wird direkt bei der Steuerbelastung der ermässigte Quellensteuersatz angewendet. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, eine Steuerrückforderung bei der zuständigen Steuerbehörde einzureichen. Das Kapital ist nicht wie bei üblichen Steuerrückforderungen eingefroren, sondern kann schnell erneut investiert werden, wodurch die Gesamtrendite optimiert werden kann.
Die Entlastung an der Quelle ist die Methode erster Wahl für Anlageländer, in denen der Erfolg der Steuerrückforderung ungewiss ist oder die Erstattung in der Regel länger dauert.

Steuerbelege

Ein Steuerbeleg ist eine Bestätigung, dass eine Quellensteuer oder ein Quellensteuerersatz von einer Dividende oder Zinszahlung abgezogen und der entsprechende Betrag an die zuständige Steuerbehörde gezahlt wurde. Solche Belege werden von den zuständigen Steuerbehörden in mehreren Ländern verlangt, wenn eine Steuerrückforderung eingereicht wird. Der Steuerbeleg ist zusätzlich zur Einkommens- und/oder Steuererklärung vorzulegen.