Organisation - SIX SIS AG (CSD)
SIX SIS AG bietet Verwahrungsdienstleistungen in der Schweiz und im Ausland.
SIX SIS AG ist Zentralverwahrer des Schweizer Finanzmarktes (CSD, Central Securities Depository) und eine internationale Sammelverwahrungsstelle (ICSD) für das Settlement und die Verwahrung schweizerischer und ausländischer Effekten. Sie betreibt eines der wenigen Online-Realtime-Abwicklungssysteme der Welt (SECOM), das den Marktteilnehmern die Transaktionsabwicklung über eine einzige technische Schnittstelle ermöglicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bevor eine Geschäftsbeziehung mit uns aufgenommen werden kann, müssen Sie die Basisverträge anerkennen und unterzeichnen.
Veröffentlichung wesentlicher Informationen gemäss Art. 19 lit. c FinfraV / Art. 21 FinfraG
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel vom 19. Juni 2015) verpflichtet die Finanzmarktinfrastruktur, die mit den erbrachten Dienstleistungen verbundenen wesentlichen Risiken für die Teilnehmer zu veröffentlichen.
Nationalbankverordnung (NBV)
Die Schweizerische Nationalbankverordnung (NBV) sieht Ausfallprozedere für SIX x-clear AG («SIX x-clear») und SIX SIS AG («SIX SIS») vor. Ziel dieser Verfahren ist es, alle Members von SIX x-clear und Teilnehmer von SIX SIS bei einem Ausfall eines Member oder Teilnehmers wirksam zu unterstützen und gleichzeitig die Schweizer Finanzmarktinfrastruktur zu schützen.
Ausfallprozedere für SIX SIS AG und SIX x-clear AG
Jeder Ausfall wird gemäss den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und operativen Leitlinien für SIX x-clear und SIX SIS bearbeitet. Der Ausfall eines Member oder Teilnehmers führt zur Suspendierung und zu weiteren operationellen Massnahmen. Diese Prozesse erfordern Genehmigungen und Ausführungen.
Aus diesem Grunde wird ein spezieller Default-Management-Ausschuss (Default Management Committee) die Ausfallprozedere steuern.
Funktion |
Rolle |
CEO SIX SIS/ SIX x-clear |
Entscheidungsträger («Decision Maker») |
CRO SIX SIS/ SIX x-clear |
Entscheidungsträger («Decision Maker») |
SIX Group Head Risk Management |
Entscheidungsträger («Decision Maker»), «Default Process Manager» |
Zwei weitere vom CEO SIX SIS / SIX x-clear ernannte Personen |
Entscheidungsträger («Decision Maker») |
Head Business Risk Management |
«Default Process Coordinator» von SIX SIS |
Head Clearing Operations (CH & NO) |
«Default Process Coordinator» von SIX x-clear |
Legal, Financial Risk Management, Relationship Management |
Berater |
Anlagepolitik von SIX x-clear und SIX SIS
Einleitung
In dieser Publikation werden die Anlagepolitik von SIX x-clear und SIX SIS erläutert und die jeweiligen, vom Verwaltungsrat beschlossenen und den Aufsichtsbehörden mitgeteilten Anlagevorschriften beschrieben. Damit sollen die Anlagerisiken im Zusammenhang mit Sicherheiten, die an SIX x-clear und SIX SIS gestellt werden und überschüssigen liquiden Mitteln, die investiert werden können, transparent gemacht werden. Weiters werden die zulässigen Anlagearten sowie die diesbezüglich einzuhaltenden Regeln beschrieben.
Allgemeine Anlagepolitik
Die Anlagestrategie von SIX x-clear und SIX SIS ist in die gruppenweite Risikopolitik (Risk Policy) und in die Leitlinien zur Risikobereitschaft (Risk Appetite Framework) von SIX Group eingebettet. Dabei wird ein streng konservativer Ansatz verfolgt, mit dem Hauptziel, die Verfügbarkeit von Liquidität mit minimalen Kredit- und Marktrisiken zu gewährleisten. Zweites Ziel ist das Erreichen einer bestimmten Anlagerendite, mit welcher für die Mitglieder von SIX x-clear und für die Teilnehmer von SIX SIS bessere Preise für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen ermöglicht werden.
Anlageregeln
SIX x-clear und SIX SIS:
- halten ausschliesslich liquide Mittel oder investieren in hochliquide Finanzinstrumente mit minimalen Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken unter Berücksichtigung der entstandenen Kosten und Erträge;
- legen Geldbestände entweder bei der Schweizerischen Nationalbank (CHF) bei Geschäftsbanken ein, für die Mindestratingkriterien und Limiten gelten;
- nutzen gemeinsam das Depotstellennetz von SIX SIS, das die höchsten Standards bei der Auswahl der Depotstellen und den Anforderungen an die Gegenparteien erfüllt;
- minimieren die Risiken aus Fremdwährungspositionen;
- geben gesicherten Anlageformen den Vorzug über ungesicherte Einlagen.
SIX x-clear wird direkte Beziehungen zu Depotstellen nur dann aufnehmen und pflegen, wenn dies gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben wird.
Zur Vermeidung von Kreditrisiken und Sicherung der Werterhaltung unterliegen SIX x-clear und SIX SIS bei ihren Anlagen in Finanzinstrumenten folgenden Einschränkungen:
- hochwertige Gegenparteien mit einem Mindestrating von AA- (nach Standard & Poor’s oder ein entsprechendes Rating einer anderen Hauptratingagentur);
- Anwendung von Konzentrationslimiten und Mindestemissionsvolumen, Kriterien für Dauer und Sitz des Emittenten;
- Beschränkung des Anlageuniversums auf Wertschriften, die für Transaktionen in Repo-Geschäften mit Zentralbanken (zur Sicherungsstellung kurzfristiger Liquidität) zulässig sind, wobei in diesem Anlageuniversum Wertschriften von SIX SIS Teilnehmern und SIX x-clear Mitgliedern ausgeschlossen sind.
Europäischer Verhaltenskodex für Clearing und Settlement
Der Europäische Verhaltenskodex für Clearing und Settlement ist eine freiwillige Selbstregulierung der europäischen Börsen, Abwicklungsstellen und Zentralverwahrer.
Er hat zum Ziel, die Transparenz bei Preisen und Dienstleistungen zu erhöhen und die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Plattformen zu verbessern.
Der Europäische Verhaltenskodex enthält im Wesentlichen die folgenden Regelungen:
- Verbesserung der Preistransparenz
Preise und Dienstleistungen sollen besser vergleichbar sein. Deshalb publiziert SIX x-clear AG die Preise aller von ihr angebotenen Dienstleistungen. Detaillierte Informationen zur Berechnung der einzelnen Preise sind hier zu finden.
- Zugang und Interoperabilität
Ziel der Regelungen des Europäischen Verhaltenskodex ist der offene Zugang zu Abwicklungsstellen und Zentralverwahrern im Bereich Clearing und Settlement mit dem Zweck, den grenzüberschreitenden Wertpapierhandel zu erleichtern.
- Entflechtung von Dienstleistungen und getrennte Rechnungslegung
Die Entflechtung von Dienstleistungen ermöglicht den Kunden, nur diejenigen Dienstleistungen kaufen zu müssen, die sie wirklich benötigen. Mit der getrennten Rechnungslegung sollen die Erträge und Kosten der verschiedenen Dienstleistungen und damit auch allfällige Quersubventionierungen gegenüber den nationalen Regulatoren offen gelegt werden.
Auch SIX x-clear AG hat den Europäischen Verhaltenskodex unterzeichnet und wird für die Umsetzung der dargestellten Massnahmen sorgen.
European Code of Conduct on Clearing and Settlement
Geschäftsberichte
SIX deckt mit ihrer operativ tätigen Tochtergesellschaft SIX SIS AG das Geschäftsfeld Wertschriftendienstleistungen ab.