Organisation - SIX SIS AG (CSD)

SIX SIS AG bietet Verwahrungsdienstleistungen in der Schweiz und im Ausland.

SIX SIS AG ist Zentralverwahrer des Schweizer Finanzmarktes (CSD, Central Securities Depository) und eine internationale Sammelverwahrungsstelle (ICSD) für das Settlement und die Verwahrung schweizerischer und ausländischer Effekten. Sie betreibt eines der wenigen Online-Realtime-Abwicklungssysteme der Welt (SECOM), das den Marktteilnehmern die Transaktionsabwicklung über eine einzige technische Schnittstelle ermöglicht. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bevor eine Geschäftsbeziehung mit uns aufgenommen werden kann, müssen Sie die Basisverträge anerkennen und unterzeichnen.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen von SIX SIS AG (AGB SIX SIS)

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Veröffentlichung wesentlicher Informationen gemäss Art. 19 lit. c FinfraV / Art. 21 FinfraG

Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel vom 19. Juni 2015) verpflichtet die Finanzmarktinfrastruktur, die mit den erbrachten Dienstleistungen verbundenen wesentlichen Risiken für die Teilnehmer zu veröffentlichen.

  • Veröffentlichung wesentlicher Informationen im Sinne von Art. 19 lit. c FinfraV / Art. 21 FinfraG - Risiken für die Teilnehmer

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Nationalbankverordnung (NBV)

Die Schweizerische Nationalbankverordnung (NBV) sieht Ausfallprozedere für SIX x-clear AG («SIX x-clear») und SIX SIS AG («SIX SIS») vor. Ziel dieser Verfahren ist es, alle Members von SIX x-clear und Teilnehmer von SIX SIS bei einem Ausfall eines Member oder Teilnehmers wirksam zu unterstützen und gleichzeitig die Schweizer Finanzmarktinfrastruktur zu schützen.

Ausfallprozedere für SIX SIS AG und SIX x-clear AG

Jeder Ausfall wird gemäss den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und operativen Leitlinien für SIX x-clear und SIX SIS bearbeitet. Der Ausfall eines Member oder Teilnehmers führt zur Suspendierung und zu weiteren operationellen Massnahmen. Diese Prozesse erfordern Genehmigungen und Ausführungen.

Aus diesem Grunde wird ein spezieller Default-Management-Ausschuss (Default Management Committee) die Ausfallprozedere steuern.

Funktion

Rolle

CEO SIX SIS/ SIX x-clear

Entscheidungsträger («Decision Maker»)

CRO SIX SIS/ SIX x-clear

Entscheidungsträger («Decision Maker»)

SIX Group Head Risk Management

Entscheidungsträger («Decision Maker»),

«Default Process Manager»

Zwei weitere vom CEO SIX SIS / SIX x-clear ernannte Personen

Entscheidungsträger («Decision Maker»)

Head Business Risk Management

«Default Process Coordinator» von SIX SIS

Head Clearing Operations (CH & NO)

«Default Process Coordinator» von SIX x-clear

Legal, Financial Risk Management, Relationship Management

Berater


Anlagepolitik von SIX x-clear und SIX SIS


Europäischer Verhaltenskodex für Clearing und Settlement

Der Europäische Verhaltenskodex für Clearing und Settlement ist eine freiwillige Selbstregulierung der europäischen Börsen, Abwicklungsstellen und Zentralverwahrer.

Er hat zum Ziel, die Transparenz bei Preisen und Dienstleistungen zu erhöhen und die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Plattformen zu verbessern.

Der Europäische Verhaltenskodex enthält im Wesentlichen die folgenden Regelungen:

  • Verbesserung der Preistransparenz
    Preise und Dienstleistungen sollen besser vergleichbar sein. Deshalb publiziert SIX x-clear AG die Preise aller von ihr angebotenen Dienstleistungen. Detaillierte Informationen zur Berechnung der einzelnen Preise sind hier zu finden.
  • Zugang und Interoperabilität
    Ziel der Regelungen des Europäischen Verhaltenskodex ist der offene Zugang zu Abwicklungsstellen und Zentralverwahrern im Bereich Clearing und Settlement mit dem Zweck, den grenzüberschreitenden Wertpapierhandel zu erleichtern.
  • Entflechtung von Dienstleistungen und getrennte Rechnungslegung
    Die Entflechtung von Dienstleistungen ermöglicht den Kunden, nur diejenigen Dienstleistungen kaufen zu müssen, die sie wirklich benötigen. Mit der getrennten Rechnungslegung sollen die Erträge und Kosten der verschiedenen Dienstleistungen und damit auch allfällige Quersubventionierungen gegenüber den nationalen Regulatoren offen gelegt werden.

Auch SIX x-clear AG hat den Europäischen Verhaltenskodex unterzeichnet und wird für die Umsetzung der dargestellten Massnahmen sorgen.

European Code of Conduct on Clearing and Settlement


Geschäftsberichte

SIX deckt mit ihrer operativ tätigen Tochtergesellschaft SIX SIS AG das Geschäftsfeld Wertschriftendienstleistungen ab.