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EU-Zahlstellensteuer: Selbstdeklaration Anlagefonds
Die vorliegende Seite richtet sich ausschliesslich an Anbieter von Anlagefonds, welche die Selbstdeklaration ihrer Produkte bezüglich der Klassifizierung für die EU-Zahlstellensteuer vornehmen wollen. Diese Informationen sind für die zahlstellenseitige Abwicklung von Anlagefonds-Transaktionen unerlässlich.
SIX ist ein von der Eidgenössischen Steuerverwaltung anerkannter Datenprovider. Als solcher stellt sie die Informationen über die steuerliche Klassifikation der relevanten Finanzinstrumente den Zahlstellen zur Verfügung.
SIX nimmt keine steuerliche Klassifizierung von Anlagefonds vor. Die Klassifikation dieser Produkte erfolgt ausschliesslich aufgrund der Selbstdeklaration der jeweiligen Anbieter bzw. Fondsgesellschaften.
Die Deklaration gegenüber SIX erfolgt mittels untenstehenden Formularen (in englischer Sprache).
Downloads
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- Formular Selbstdeklaration von Anlagefonds (auf Englisch)
- EU-Zahlstellensteuer: Glossar (auf Englisch)
- Beispiel eines ausgefüllten Formulars - Schweiz (auf Englisch)
- Beispiel eines ausgefüllten Formulars - EU-Länder (auf Englisch)
- Beispiel eines ausgefüllten Formulars - Drittländer (auf Englisch)
- Beispiel Abschnitt zu Asset Test (aus Sicht der Direktive) (auf Englisch)
Bereitstellung von Asset-Testdaten
Wenn Sie für eine grosse Anzahl von Fonds Testdaten liefern möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und senden Sie es an folgende Adresse funds.services@six-group.com
Lieferung von TIS und NAV
Wenn Sie ein neuer Datenanbieter von SIX Financial Information sind und TIS (Taxable Income per Share) und NAV-Daten liefern möchten, senden Sie bitte das folgende Formular an dataacquisition.global@six-financial-information.com:
Lieferung von TID
Wenn Sie TID-Daten (Taxable Income at Distribution) liefern möchten, senden Sie die Informationen bitte per E-Mail an die Adresse funds.services@six-group.com
Melden Sie ein verlorenes, gestohlenes oder vernichtetes Wertpapier
Für eine Oppositionsmeldung füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.
Ist ein Wertpapier verloren gegangen, gestohlen oder vernichtet worden, kann dieses bei SIX opponiert werden. Die zur Opposition aufgenommenen Titel umfassen kotierte und nicht kotierte schweizerische Wertpapiere, ausländische Titel sofern diese an der Schweizer Börse gehandelt werden sowie Euro-Anleihen. Die Opposition hat nicht die Bedeutung von behördlichen Titelsperren oder Kraftloserklärungen. Sie besagt nur, dass diese Titel von den Eigentümern vermisst werden und allenfalls mit der Durchführung eines Verfahrens zur gerichtlichen Kraftloserklärung gerechnet werden muss, oder dass sie in einem amtlichen Publikationsgang durch ein Gericht kraftlos erklärt wurden. Eine Opposition trägt einerseits dazu bei, vermisste Titel aufzufinden und anderseits Banken und deren Kunden vor dem Erwerb solcher Titel zu warnen. Die SIX übernimmt für die Vollständigkeit und Genauigkeit der Angaben keine Gewähr, da sie die Richtigkeit der eingegangenen Meldungen selbst nicht überprüfen kann.
Nachdem eine Opposition bei SIX eingegangen ist, wird das gemeldete Wertpapier in unserer Datenbank aufgenommen und dem Kunden über unsere Verteilplattform und über unser Displayprodukt zur Verfügung gestellt.
Wenden Sie sich an Ihren lokalen Client Support, wenn Sie eine Oppositionsmeldung haben.