Zahlungsverkehr Schweiz

Zahlungsverkehr Schweiz

In Etappen zum Ziel

Das Programm zur Standardisierung und Harmonisierung der Zahlungsverkehrsprozesse folgt dem vom Finanzplatz Schweiz definierten Umsetzungsfahrplan.

Nachfolgend finden Sie unsere interaktive High-Level-Roadmap. Klicken Sie auf die einzelnen Bausteine rein, um mehr über den Ablauf der Veränderungen zu erfahren.

Anstehende Entwicklungen

Verlängerung der parallelen Nutzung der verschiedenen ISO-20022-Meldungsversionen

Das Payments Committee Switzerland (PaCoS) hat beschlossen, die in den Swiss Payment Standards (SPS) beschriebene Parallelphase für den Einsatz des älteren ISO-20022-Meldungsstandards (Version 2009) und des neuen (Version 2019) bis November 2026 zu verlängern. Damit trägt der Finanzplatz Schweiz den internationalen Entwicklungen (z. B. im Swift-Umfeld) Rechnung und ermöglicht Softwarelieferanten, Finanzinstituten und deren Kunden in der Schweiz eine wirtschaftlichere und effizientere Planung der Umstellungsarbeiten. Zudem ist die verlängerte Parallelphase zeitlich abgestimmt auf die Erweiterung des zulässigen Zeichensatzes und die Anpassung der strukturierten/hybriden Adresse.

Die Finanzinstitute und ihre Softwarelieferanten sind im Rahmen der SPS angehalten, bis zum Standard-Release im November 2026 neben den neuen Meldungsversionen auch die bisherigen Versionen (pain.001.001.03, pain.002.001.03 und camt.05x.001.04) zu akzeptieren bzw. bereitzustellen. Bis November 2026 werden die entsprechenden SPS-Schemas in der Version 2009 nur noch bei zwingenden regulatorischen Vorgaben angepasst. Für die Nutzung neuer Elemente oder Services werden die SPS ausschliesslich auf Basis der neueren Meldungsversionen (z. B. pain.001.001.09, pain.002.001.10 und camt.05x.001.08) weiterentwickelt.

Daraus entstehende Vorteile

Beschreibung

Der Finanzplatz Schweiz passt sich den internationalen Rahmenbedingungen an und führte per November 2022 neue Meldungsversionen in den SIC Implementation Guidelines (IG) und den Swiss Payment Standards (SPS) ein. Für die SPS ist eine Parallelphase bis November 2026 vorgesehen.

Grund für die Anpassung

Im März 2023 führte Swift die ISO-20022-Meldungsversion 2019 ein. Der EPC hat beschlossen, im März 2024 zu folgen. Eine Task Force aus Experten von SIX und der PaCoS-Banken hat umfangreiche Abklärungen vorgenommen. Sie ist zum Schluss gekommen, dass sowohl für die Weiterleitung im SIC-System als auch für die Auftragserteilung durch Endkunden eine gleichzeitige oder zeitnahe Umstellung empfehlenswert ist. Damit können Datenverluste und manuelle Nachbearbeitungen vermieden werden. Mit dem SIC-Release November 2022 wurde das RTGS bereits auf die neue Meldungsversionen umgestellt.

Der Schweizer Finanzplatz stellt den Zahlungsverkehr im Jahr 2026 auf strukturierte/hybride Adressen um

Beschreibung

Der Finanzplatz Schweiz passt sich den internationalen Rahmenbedingungen an und führt per November 2026 sowohl für Ausland- (SEPA, Swift) als auch Inlandzahlungen (SPS, SIC) die Pflicht zur Verwendung der strukturierten oder hybriden Adresse gemäss ISO-20022-Standard ein.
Eine Verpflichtung zur Nutzung der strukturierten Adresse besteht bereits seit März 2023 für die neuen Elemente «Ultimate Debtor» und «Ultimate Creditor» für Zahlungen, die über das Swift-Netzwerk abgewickelt werden.

Grund für die Anpassung

Swift plant die obligatorische Verwendung der strukturierten oder hybriden Adresse für ihr Netzwerk im November 2026. Ebenso hat der EPC angekündigt, dass die Rulebooks für SEPA im November 2026 entsprechend angepasst werden. Eine Task Force aus Experten von SIX und der PaCoS-Banken hat umfangreiche Abklärungen vorgenommen. Sie ist zum Schluss gekommen, dass sowohl für die Kommunikation als auch für die Implementierung eine einheitliche Regelung am einfachsten und effizientesten ist.

Während der Parallelphase (November 2022 bis November 2026)

  • Während der Übergangsphase, in der die Teilnehmer auf die Verwendung der strukturierten Adresse umstellen können, wird die derzeitige Eingabe, die zwei Vorkommen des unstrukturierten Adresselements «Address Line» in Verbindung mit dem strukturierten Adresselement «Country» enthält, weiterhin akzeptiert. Zu beachten ist, dass bei der Verwendung der unstrukturierten Adresse das gewünschte Ausführungsdatum vor dem 20. November 2026 liegen muss.
  • Seit März 2023 darf im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr (Zahlungsart «X») für die Parteien «Ultimate Creditor» und «Ultimate Debtor» nur noch die strukturierte Adresse verwendet werden.
  • Die Nutzung der hybriden Adresse ist ab November 2025 für alle Parteien und alle Zahlungsarten («D» für Inland, «S» für SEPA, «X» für Ausland und Fremdwährung Inland) möglich.
  • Die Verwendung der strukturierten/hybriden Adresse wird ab November 2026 für alle Parteien und alle Zahlungsarten («D» für Inland, «S» für SEPA, «X» für Ausland und Fremdwährung Inland) verpflichtend. Dies bedeutet, dass ab November 2026 bei Verwendung einer Adresse die Adresselemente «Town Name» und «Country» in jedem Fall zwingend zu verwenden und mit dem korrekten Inhalt zu befüllen sind.
  • Die Verwendung der strukturierten Adresse wird bereits heute für alle Zahlungsarten empfohlen. Die strukturierte Adresse kann bereits heute in beiden Meldungsversionen verwendet werden.

Beispiel einer unstrukturierten, einer strukturierten, einer strukturierten mit «Toleranz» und einer hybriden Adresse in pain.001

Beschreibung

In ISO-20022-XML-Meldungen dürfen Zeichen des Unicode-Zeichensatzes UTF-8 verwendet werden. Gemäss den Swiss Payment Standards (SPS) ist folgende Untermenge von Zeichen zugelassen: druckbare Zeichen der folgenden Unicode-Blöcke:

  • Basic-Latin (Unicodepoint U+0020 – U+007E)
  • Latin1-Supplement (Unicodepoint U+00A0 – U+00FF)
  • Latin Extended-A (Unicodepoint U+0100 – U+017F)

Grund für die Anpassung

Die bisherige Regelung (bis Nov 2022) war einerseits schwer erklärbar und andererseits veraltet. Insbesondere aus der lateinischen Schweiz gab es immer wieder negative Rückmeldungen. Die AGr ISO 20022 ZV Schweiz hat deshalb beschlossen, diese im Rahmen des Versionswechsels anzupassen und auch zukünftige Entwicklungen zu antizipieren (z. B. einheitlicher Zeichensatz für alle Personenregister ab Januar 2024 – zweijährige Parallelphase (vgl. Medienmitteilung Bund)). Die SIC Implementation Guidelines wurden entsprechend angepasst.