SIX bietet Banken, die Debitkarten herausgeben, smarte, flexible Lösungen. Unser Issuing Processing ist genau auf die Bedürfnisse der Kartenhalter zugeschnitten.
ÜberblickSIX betreibt mit dem Bancomanten-System das grösste Bancomaten-Netztwerk der Schweiz und ist Ihre Partnerin für Bargeldlösungen.
ÜberblickSIX bietet erstklassige Dienstleistungen für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Finanzinstituten.
ÜberblickDer Schweizer Finanzplatz führt nutzbringende Standards ein und ergreift dabei die Gelegenheit, den Zahlungsverkehr zu harmonisieren.
ÜberblickWir setzen fortschrittliche Techniken der Datenwissenschaft ein, um das Potenzial von Daten freizusetzen und Datenlösungen mit Mehrwert zu entwickeln. Unser Ziel ist es, einen einfachen Zugang zu Daten zu ermöglichen, damit unsere Kunden wachsen, intelligente Entscheidungen treffen und nachhaltige Erfolge erzielen können.
Überblick1.1 SIX Interbank Clearing vergibt und verwaltet im Auftrag der Finanzplätze Schweiz und Liechtenstein die Identifikationsnummern von Zahlungsempfängern (Creditor Identifiers). Diese ist für die Erteilung von SEPA-Lastschrift-Mandaten sowie für den Einzug von SEPA-Lastschriften erforderlich.
Eine Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers kann bei allen Finanzinstituten im gesamten SEPA-Raum verwendet werden und ermöglicht in Verbindung mit der Mandatsreferenz die Prüfung des SEPA-Lastschrift-Mandats durch den Zahler und/oder dessen Finanzinstitut. Es besteht kein zeitliches Nutzungslimit.
1.2 Die Vergabe einer Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers erfolgt unabhängig von den rechtlichen Eigenschaften und der wirtschaftlichen Situation des Zahlungsempfängers und enthält keine diesbezüglichen Aussagen oder Bewertungen seitens SIX Interbank Clearing.
Mit der Zuteilung der Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers ist keine Zulassung zum Einzug von SEPA-Lastschriften verbunden. Diese kann nur durch das kontoführende Institut des Zahlungsempfängers erfolgen.
1.3 Der Antrag auf Erteilung einer Identifikationsnummer durch SIX Interbank Clearing ist online vom Institut des Zahlungsempfängers (Besteller) zu stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Zahlungsempfänger seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in der Schweiz/Liechtenstein hat. Der Besteller muss seinen Sitz im SEPA-Raum haben.
Die Kommunikation mit dem Zahlungsempfänger erfolgt ausschliesslich durch das Finanzinstitut.
2.1 Das Antragsformular wird via Webseite (www.sepa.ch) bereitgestellt. Durch die Eingabe der abgefragten Daten und deren Versand wird der Antrag initiiert.
2.2 Nach erfolgter Vergabe wird die Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers mit einem Mitteilungsschreiben an den Besteller versandt.
Die Informationen aus dem Mitteilungsschreiben sind durch den Besteller dem Zahlungsempfänger auszuhändigen.
3.1 Ergeben sich beim Zahlungsempfänger Veränderungen (z.B. Namensänderung, Wechsel der Rechtsform o.ä.), muss keine neue Identifikationsnummer beantragt werden. Dasselbe gilt auch bei Änderungen der Anschrift (z.B. Strasse) und bei einem Wechsel der Bankverbindung.
Der Zahlungsempfänger hat jedoch auf Verlangen seines Finanzinstitutes den Nachweis zu erbringen, dass durch die Änderungen seine Identität im Übrigen gewahrt bleibt.
3.2 Wird ein Geschäft als Ganzes auf einen neuen Rechtsträger übertragen (z.B. Fusion), ist die Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers des übernehmenden Unternehmens zu verwenden. Die bisherige Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers ist durch sein Finanzinstitut schriftlich zur Löschung aufzugeben.
Der Service ist kostenfrei.
Die Verantwortung für korrekte Daten liegt ausschliesslich beim Besteller. Die Prüfung, inwieweit die Daten des Zahlungsempfängers korrekt sind, dieser bzw. die Firma tatsächlich existiert etc., obliegt dem Besteller. SIX Interbank Clearing validiert die durch den Besteller gelieferten Daten des Zahlungsempfängers nicht und übernimmt keinerlei Haftung für diese.
Die im Zusammenhang mit der Vergabe und Verwaltung der Identifikationsnummern von Zahlungsempfängern erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ausschliesslich für diesen Zweck durch SIX Interbank Clearing erhoben, verarbeitet und genutzt. Daten werden so lange gespeichert, bis sie nicht mehr benötigt bzw. schriftlich zur Löschung aufgegeben werden. Es wird kein Verzeichnis gültiger oder gelöschter Identifikationsnummern von Zahlungsempfängern veröffentlicht.