Was ist SEPA?
SEPA (Single Euro Payments Area) ist die Bezeichnung für den gemeinsamen Zahlungsverkehrsraum von 36 europäischen Staaten, darunter sämtlichen 27 Staaten der Europäischen Union. In diesem übernationalen Zahlungsraum sollen Kunden bei Zahlungen in EUR keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erfahren.
Für die verschiedenen SEPA Schemes gibt es ein jeweiliges Rulebook und dazugehörige Implementation Guidelines für die verwendeten Meldungen nach ISO 20022.
Bedeutung von SEPA in der Schweiz
Für die Schweiz als Land, welches von Ländern der Europäischen Union umgeben ist, ist die Teilnahme an den SEPA-Schemes von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. So können Konsumenten, Firmen und andere Institutionen von einer einheitlichen und standardisierten Abwicklung von Zahlungen und Lastschriften in EUR nach und von allen Mitgliedsländern im SEPA profitieren. Es gilt zu beachten, dass SEPA keine Preisregulierung beinhaltet. Diese wird nur bei Aufträgen innerhalb oder zwischen Mitgliedsländer der EU und der EEA angewandt.
NASO
Im Auftrag des Finanzplatzes Schweiz und Liechtenstein unterstützt SIX Interbank Clearing in ihrer Rolle als National Adherence Support Organisation (NASO) die Schweizer Finanzinstitute in den administrativen Fragen und begleitet den Anmeldeprozess.
Identifikationsnummer SEPA-Lastschriftverfahren
Der Antrag auf Erteilung einer Identifikationsnummer durch SIX Interbank Clearing ist online vom Institut des Zahlungsempfängers (Besteller) zu stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Zahlungsempfänger seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in der Schweiz/Liechtenstein hat. Der Besteller muss seinen Sitz im SEPA-Raum haben. Die Kommunikation mit dem Zahlungsempfänger erfolgt ausschliesslich durch das Finanzinstitut.
Struktur der Identifikationsnummer
- Teil a: Stelle 1 und 2: ISO-Ländercode der Schweiz (CH), Liechtenstein (LI).
- Teil b: Stelle 3 und 4: Zweistellige Prüfziffer (Modulo 97-10) über die Teile a und d (Teil c wird nicht berücksichtigt).
- Teil c: Stelle 5 bis 7: Dreistelliger Creditor Business Code, der vom Zahlungsempfänger für die Kennzeichnung eines Geschäftsfeldes im gleichen Haus beliebig festgelegt werden kann. Wird kein Creditor Business Code verwendet, ist «ZZZ» zu nutzen.
- Teil d: Stelle 8 bis 18: 11-stellige, numerische nationale Identifikationsnummer, die den Zahlungsempfänger innerhalb der Schweiz bzw. Liechtenstein eindeutig identifiziert. Sie wird beginnend mit 1 fortlaufend vergeben und mit führenden Nullen aufgefüllt.
Antragstellung & Vergabe
Anträge auf Erteilung einer Identifikationsnummer können ausschliesslich online durch Finanzinstitute gestellt werden. Zahlungsempfänger müssen ihre Identifikationsnummern daher über ein Finanzinstitut beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Zahlungsempfänger seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in der Schweiz/Liechtenstein hat.
Grundsätzlich kann dieselbe Identifikationsnummer gleichzeitig für das SEPA-Basislastschriftverfahren und das SEPA-Firmenlastschriftverfahren genutzt werden. Pro Zahlungsempfänger (Firmenname und Adresse) wird eine eigene Identifikationsnummer vergeben, welche standardmässig den «Creditor Business Code» ZZZ (Teil c) enthält. Über den Creditor Business Code hat der Zahlungsempfänger die Möglichkeit, verschiedene Geschäftsfelder in seinem Hause zu kennzeichnen.
Mit der Zuteilung einer Identifikationsnummer ist keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren verbunden. Diese kann nur durch das kontoführende Finanzinstitut des Zahlungsempfängers erfolgen.
Ergeben sich beim Zahlungsempfänger Veränderungen (z. B. Namensänderung, Wechsel der Rechtsform o.ä.), muss keine neue Identifikationsnummer beantragt werden. Dasselbe gilt auch bei Änderungen der Anschrift (z.B. Strasse) und bei einem Wechsel der Bankverbindung. Der Zahlungsempfänger hat jedoch auf Verlangen seines Finanzinstitutes den Nachweis zu erbringen, dass durch die Änderungen seine Identität im Übrigen gewahrt bleibt.
Wird ein Geschäft als Ganzes auf einen neuen Rechtsträger übertragen, ist die Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers des übernehmenden Unternehmens zu verwenden. Die bisherige Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers ist durch sein Finanzinstitut schriftlich zur Löschung aufzugeben.