Die QR-Rechnung: Effizienz im Quadrat
Die QR-Rechnung besteht aus einem Zahlteil und einem Empfangsschein. Im Swiss QR Code sind alle relevanten Informationen enthalten, die für eine automatische und damit effiziente Zahlung sowie Verbuchung notwendig sind.
Einfach bequem
Das Einscannen des Swiss QR Codes funktioniert ganz einfach.
Automatisch und schnell
Ein Klick genügt, um die Zahlung auszulösen.
Effizient
Kein Abtippen von Konto- und Referenznummer nötig – das Bezahlen wird dadurch schneller, Fehlerquellen werden reduziert.
Drei Möglichkeiten, die QR-Rechnung einfach zu zahlen
Via Mobile Banking
Mobile Banking-App auf dem Smartphone öffnen, Swiss QR Code mit der QR-Reader-Funktion einscannen und mit einem Fingertipp die Zahlung auslösen.
Via E-Banking
E-Banking öffnen, Swiss QR Code mit dem QR-Reader oder über Ihre PC-Kamera (je nach Bankangebot) einscannen und mit einem Klick die Zahlung auslösen.
Per Post
Die QR-Rechnung funktioniert wie ein bisheriger Einzahlungsschein und kann entweder am Schalter einer Filiale der Post, in einer Filiale mit Partner oder per Zahlungsauftrag im Couvert an die Bank bezahlt werden.
Und selbstverständlich geht's auch schnell und einfach, wenn Sie eine Business-Software einsetzen.
Die QR-Rechnung kurz erklärt
- Die QR-Rechnung ist genauso wie der bisherige Einzahlungsschein in zwei Teile gegliedert – in einen Empfangsschein (1) und in einen Zahlteil (2).
- Der Swiss QR Code (3) beinhaltet alle relevanten Informationen, die sowohl für die Rechnungsstellung als auch für die Zahlung nötig sind.
- Dank der Perforation (4) können Sie den Zahlteil und Empfangsschein bequem von der Rechnung abtrennen und ihn entweder wie bis anhin auf der Post einzahlen. Oder mit einem Zahlungsauftrag per Post an Ihre Bank schicken.
Was tun, wenn Sie eine QR-Rechnung ohne Betrag bzw. ohne Namen und Adresse erhalten?
Tragen Sie die fehlenden Angaben von Hand ein.
So wird die QR-Rechnung generiert
QR-Rechnungen können Sie in wenigen Schritten selbst erstellen und ausdrucken. Dabei sind einige Gestaltungsmerkmale einzuhalten, die in den Guidelines definiert sind. Noch einfacher geht es, wenn Sie Ihre Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung gemeinsam mit Ihrer Bank und Ihrem Softwarepartner jetzt digitalisieren. Da QR-Rechnung und eBill aufeinander abgestimmt sind, haben Sie auch die Möglichkeit, sofort oder in einem nächsten Schritt auch von den Vorteilen von eBill zu profitieren.
Weitere Informationen
Einführungstermin war der 30. Juni 2020. Seit diesem Tag gilt:
- Rechnungsempfänger müssen in der Lage sein, QR-Rechnungen zu bezahlen
- Rechnungssteller dürfen QR-Rechnungen verschicken.
Ja, der Zahlteil kann einem Vergütungsauftrag in Papierform beigelegt werden.
Mit den Zahlungsinformationen, die im Swiss QR Code enthalten sind, kann man auch im E-/M-Banking Zahlungen auslösen oder alternative Zahlungsmethoden wie eBill oder TWINT einbinden.
Der Zahlteil muss von der QR-Rechnung abgetrennt werden. Danach kann der Zahlteil am Postschalter/-agenturen zur Zahlung verwendet werden. Zudem steht ein Empfangsschein für Bestätigung von Einzahlungen zur Verfügung.
QR-Rechnungen (bzw. separate Zahlteile mit Empfangsschein) im PDF-Format sind nur für Zahlungen im E-/M-Banking geeignet, nicht jedoch für den papiergebundenen Zahlungsverkehr am Schalter. Wenn sie jedoch am Schalter bezahlt werden müssen, soll der Zahlteil und Empfangsschein von der Rechnung abgetrennt werden. Danach kann der Zahlteil (ohne Empfangsschein) einem Vergütungsauftrag in Papierform beigelegt werden.
Sauber von der Rechnung abtrennen und am Schalter vorweisen.
Nein, die Gebührenlogik der PostFinance ändert sich nicht. D.h. die Gebühren werden weiterhin dem Empfängerkonto belastet.
Der QR-Code enthält alle relevanten Angaben zu Zahlungsempfänger und Zahler, Betrag, Währung etc. Eine vollständige Auflistung kann den «Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung» entnommen werden.
Wer E-Banking oder Mobile Banking hat, profitiert am meisten von der QR-Rechnung. Der Swiss QR Code kann mit einem QR-Reader oder der PC-Kamera (je nach Bankangebot) einfach eingescannt und die Zahlung mit einem Klick ausgeführt werden.
Nein. Es ist möglich, Zahlungsaufträge im E- bzw. Mobile Banking zu erfassen und die Rechnungen am Postschalter/-agenturen oder als Zahlungsauftrag bei der Bank einzureichen.
Ihre Hausbank ermöglicht es Ihnen, den Swiss QR Code über Ihre E-Banking- bzw. Mobile-Banking-Maske (z.B. mit der Smartphone-Kamera) einzuscannen. Bei Schalterzahlungen geschieht das Scanning an Ort und Stelle.
Ja, mit zahlreichen QR-Code-Lesern, die im Internet frei verfügbar sind. Zudem werden die zahlungsrelevanten Daten nach dem Scanning in Ihrer E- oder Mobile-Banking-Applikation angezeigt.
Nein. Alle Zahlungsverkehrskanäle können genutzt werden. Auf dem Zahlteil sind alle darin enthaltenen Informationen aufgedruckt; sie sind auch mit blossem Auge, d.h. ohne technische Hilfsmittel, lesbar. Auf diese Weise können Zahlungen ohne zusätzliche Infrastruktur etwa im E-/M-Banking manuell erfasst werden. Dieselben Informationen sind auch im Swiss QR Code enthalten. Dieser ermöglicht den Zahlern, ihre Erfassung zu automatisieren. In den privaten Haushalten ist dies vor allem durch den Einsatz von Banken-Apps auf Smartphones möglich. Zahler mit grösseren Rechnungsvolumen setzen für diese Automatisierung Belegleser oder -scanner ein, die den Swiss QR Code unterstützen.
Hier müssen zwei Fälle unterschieden werden:
- Zahlungen von der Schweiz ins Ausland: Das ist nur dann möglich, wenn der Rechnungssteller eine Bankverbindung in der Schweiz oder Liechtenstein anbietet.
- Zahlung vom Ausland in die Schweiz: Ob Banken im Ausland die QR-Rechnung unterstützen, kann der Finanzplatz Schweiz nicht beeinflussen. In den grenznahen Regionen wird es möglicherweise entsprechende Angebote für Schweizer Kunden geben.
Es wird empfohlen, für solche Zahlungen die QR-Rechnung mit Creditor Reference und IBAN zu verwenden.
Unter einem endgültigen Zahlungspflichtigen versteht man eine Person, die eine QR-Rechnung erhält. Daten zum endgültigen Zahlungspflichtigen sind vom Institut des Zahlers gemäss Vereinbarung mit dem Zahler an das Institut des Zahlungsempfängers weiterzuleiten, sofern diese Daten vom Zahler im Zahlungsauftrag übermittelt werden und nicht gegenteilige Instruktionen oder spezielle Vereinbarungen mit dem Zahler die Weiterleitung ausschliessen.
Da SIX keine Evaluierung von Angeboten Dritter vornimmt und auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine bestimmten Softwareanbieter bevorzugen kann, gibt es keine entsprechende Empfehlung. Eine Liste von browserbasierte Lösungen zum Generieren von Swiss QR Codes bietet Unterstützung.
Die QR-Rechnung mit QR-Referenz
Die QR-Referenz dient dem einfachen Abgleich Ihrer Rechnungen mit den Zahlungseingängen. Sie darf jedoch nur mit der so genannten QR-IBAN genutzt werden, die Ihnen von Ihrer Hausbank mitgeteilt wird. Diese Ausprägung kommt in der Schweiz und Liechtenstein zum Einsatz.
Die QR-Rechnung mit SCOR – für den internationalen Zahlungsverkehr
Die Structured Creditor Reference (SCOR) hat die gleiche Funktion wie eine QR-Referenz. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass ihre Berechnung einer anderen Logik folgt. Ausserdem wird sie auch im internationalen Zahlungsverkehr genutzt. Voraussetzung für den Einsatz von SCOR ist die gleichzeitige Verwendung der IBAN.
Informationen für Medienschaffende
Medienmitteilung: Heutige Einzahlungsscheine werden per 30. September 2022 vom Markt genommen (19. Januar 2021)
Medienmitteilung: Einführung der QR-Rechnung in der Schweiz (9. Juni 2020)
Point de Presse: Einführung der QR-Rechnung in der Schweiz (09.06.2020)
QR-Rechnung
Historische Einzahlungsscheine
- Übersicht der Geschichte der Einzahlungsscheine (Quelle: PostFinance)
- Beispiel eines grünen Einzahlungscheins im Einsatz von 1906 bis 1986
- Beispiel einer Einzahlungskarte im Einsatz von 1955 bis 1988
- Beispiel eines Giroträgers der Banken im Einsatz von 1970 bis 1986
- Beispiel eines blauen Einzahlungscheins im Einsatz ab 1971
- Beispiel eines grünen Einzahlungscheins im Einsatz ab 1984
- International Payment Instruction (IPI) im Einsatz seit 2001
- Auswahl von sechs Einzahlungsscheinen auf einen Blick
- Umfrageergebnisse des Forschungsinstituts gfs.bern (Oktober 2021)
- Umfrageergebnisse des Forschungsinstituts gfs.bern (Mai 2021)
- Fachartikel: Die Geschichte der Schweizer Harmonisierung im Zahlungsverkehr (Quelle: Magazin clearit, Juni 2019)
- Einzahlungsscheine der Post und Banken im Spiegel der technischen Entwicklung (Quelle: Klein/Palazzo, Kulturgeschichte des Geldflusses, Verlag SKV, Zürich, 2003)
Für Fragen zu QR-Rechnung und eBill
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Julian Chan, Deputy Head of Media Relations at SIX
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