Instant-Zahlung

Instant-Zahlung

Manchmal zählt jede Sekunde

Das neue Normal

Die Gutschrift auf dem Konto der begünstigten Partei und die Kontobelastung bei der zahlenden Partei erfolgen praktisch zeitgleich – in weniger als zehn Sekunden, unabhängig von der Uhrzeit und dem Wochentag. Hier ist das Geld sofort verfügbar, dort besteht jederzeit die volle Transparenz über die Ausgaben. Das ist Instant-Zahlung, das neue Normal – die zeitgemässe Antwort auf die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft.

Instant-Zahlung ist in verschiedenen Ausprägungen bereits in zahlreichen Ländern Realität. Um sie auch in der Schweiz zu ermöglichen, hat SIX zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank am 17. November 2023 die neue Generation der zentralen Zahlungsinfrastruktur – die Plattform «SIC5» – lanciert. Mit der Inbetriebnahme der fünften Generation des SIC-Systems wurden die Voraussetzungen für die sofortige und finale Wertübertragung bei bargeldlosen Kundenzahlungen geschaffen und damit der Grundstein für Instant-Zahlung in der Schweiz gelegt. Bezüglich der Teilnahme der Banken hat die Schweizerische Nationalbank im Juni 2021 beschlossen, die Entgegennahme solcher Zahlungen für Finanzinstitute vorzuschreiben (vgl. Mediengespräch SNB). Seit August 2024 müssen die grössten Schweizer Banken in der Lage sein, Instant-Zahlungen zu verarbeiten, die restlichen Banken folgen bis 2026.

Finden Sie Antworten auf folgende Fragen

Besonderheiten von Instant-Zahlung

Über Instant-Zahlung

Wie funktioniert Instant-Zahlung und für wen ist sie geeignet?

Instant-Zahlung zeichnet sich durch Tempo und sofortige Ausführung rund um die Uhr aus: Die Belastung des Kontos der zahlenden Partei erfolgt sofort und nahezu zeitgleich mit der Bereitstellung der Mittel auf dem Konto der begünstigten Partei. Geschwindigkeit allein ist nicht unbedingt eine überzeugende Qualität – entscheidend ist der konkrete Nutzen, der sich durch das neue Tempo erzielen lässt.

Instant-Zahlung bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • Die zahlende Partei kann von ihrer Bank eine sofortige Zahlungsbestätigung erhalten.
  • Die begünstigte Partei verfügt sofort über das Geld.
  • Keine der beiden Parteien trägt ein Kreditrisiko, da sich eine erfolgreiche Instant-Zahlung sofort und endgültig auf die Konten auswirkt.
  • Beide Parteien haben jederzeit einen aktuellen Kontostand. Dies erleichtert die Planung und die Budgetierung.

Für Unternehmen (Geschäftskunden) ergeben sich weitere Vorteile. Dank Instant-Zahlung haben sie direkten Zugriff auf ihre Zahlungseingänge und profitieren so von einer deutlich verbesserten Steuerung ihres Cashflows. Die Folge: mehr Spielraum für die Automatisierung von Prozessen, ein vereinfachtes Liquiditätsmanagement und ein geringeres Abwicklungsrisiko.

Diese und viele weitere Beispiele zeigen: Die zahlende und die begünstigte Partei profitieren auf vielfältige Weise von Instant-Zahlung. Durch die Schnelligkeit und die sofortige Ausführung entfallen Unsicherheiten und Kreditrisiken für alle Beteiligten, auch und gerade für die Finanzinstitute.

Was ist der Unterschied zu herkömmlichen Zahlungen?

Der Unterschied zwischen einer herkömmlichen Überweisung und Instant-Zahlung ist markant. Bei einer gängigen Überweisung innerhalb der Schweiz ist das Geld «länger unterwegs», bis es nach einigen Stunden, am nächsten Tag oder noch später gutgeschrieben wird – je nachdem, ob die Überweisung tagsüber oder nachts, unter der Woche oder am Wochenende, werktags oder an einem Feiertag erfolgt. Bei einer Instant-Zahlung hingegen spielt es keine Rolle, zu welcher Tageszeit oder an welchem Wochentag die Überweisung ausgelöst wird – die Zahlung wird im Erfolgsfall immer innerhalb von maximal zehn Sekunden abgewickelt.

Neue Akteure im Zahlungsverkehr operieren häufig mit Lösungen, die Instant-Zahlung nahekommen. Solche Lösungen können, müssen aber nicht, der Definition von Instant-Zahlung entsprechen. Eine sofortige Benachrichtigung nach einer Zahlung bedeutet nicht notwendigerweise, dass die Zahlung bereits vollständig abgewickelt wurde. Hier ist der Unterschied zwischen Clearing und Settlement zu beachten. Clearing bedeutet, dass die Bank der begünstigten Partei die Transaktion akzeptiert und die Verarbeitung zusichert. Settlement ist die härtere Währung: Hier wickeln die beteiligten Banken die Transaktion tatsächlich untereinander ab. Damit steht das Geld der begünstigten Partei zur Verfügung, und jedes Gegenparteirisiko entfällt.

Wann kommt Instant-Zahlung in der Schweiz?

SIX hat zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank die neue Infrastruktur für die Abwicklung von Instant-Zahlungen entwickelt. Diese ist seit November 2023 technisch verfügbar, das Onboarding der Banken läuft.

Der Empfang von Instant-Zahlungen wird für Schweizer Finanzinstitute in zwei Phasen verpflichtend:

  • Ab August 2024 für die grösseren Banken
  • Ab Ende 2026 für die übrigen Banken

Seit dem 20. August 2024 können rund 60 Banken, die zusammen über 95 % der Kundenzahlungen in der Schweiz abdecken, Instant-Zahlungen empfangen und sekundenschnell verarbeiten.

Instant-Zahlung wird zum Standard in der Schweiz

 

Lesen Sie den Beitrag in unserem Fachmagazin PAY.

PAY ist das Fachmagazin von SIX für den Zahlungsverkehr. Erhalten Sie hier die relevanten Informationen zu aktuellen Trends, die den Zahlungsverkehr nachhaltig prägen.

 

PAY Magazin

Vergleich mit dem Ausland

Sind sie im Ausland bereits Standard?

In 31 europäischen Ländern sind heute rund 2400 Banken und Zahlungsdienstleister in der Lage, Instant Payments zu verarbeiten, was einem Anteil von 65 % aller Institute entspricht – allerdings mit grossen Unterschieden zwischen den einzelnen Ländern. Der Anteil von Instant Payments, genauer von SEPA Instant Credit Transfer (SCT Inst), an allen herkömmlichen Überweisungen (SCT) liegt bei rund 19 % – Tendenz steigend (Quelle: European Payments Council). Dennoch haben sich Instant Payments noch nicht als Standard etabliert.

Aufgrund der zögerlichen Akzeptanz von Instant Payments hat der Rat der Europäischen Union am 26. Februar 2024 die Verordnung über Sofortzahlungen verabschiedet (vgl. Pressemitteilung, Rat der Europäischen Union). Zahlungsdienstleister wie etwa Banken, die SEPA-Überweisungen anbieten, müssen künftig auch das Senden und Empfangen von SEPA Instant Payments für Konsumenten und Unternehmen anbieten. Konkret müssen die betroffenen Zahlungsdienstleister bis zum 9. Januar 2025 ein Angebot für den Empfang und bis zum 9. Oktober 2025 ein Angebot für den Versand von Instant Payments bereitstellen. Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass die Gebühren für Instant Payments nicht höher sein dürfen als die Gebühren für Standardüberweisungen (Quelle: VERORDNUNG (EU) 2024/886).

Weshalb Instant-Zahlung in der Schweiz?

Die Schweiz als innovativer Finanzplatz hat hier Nachholbedarf und darf nicht von anderen Ländern überholt oder abgehängt werden. Für die Finanzinstitute ist der Zahlungsverkehr der häufigste Kontaktpunkt mit ihren Kundinnen und Kunden – ein Standortvorteil, den es zu erhalten gilt.

Die Schweizerische Nationalbank will deshalb alles daran setzen, damit Instant-Zahlung auch in der Schweiz zum neuen Normal wird. Dies bedingt einerseits den Ausbau der technischen Infrastruktur und andererseits die Teilnahme der Banken am neuen Verfahren.

Die neue Generation des zentralen Schweizer Zahlungssystems mit Instant-Zahlung legt den Grundstein für künftige Innovationen auf dem Finanzplatz. Sie wurde durch die enge Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Nationalbank, SIX und den Finanzinstituten ermöglicht und widerspiegelt deren grosses Engagement für die Zukunftsfähigkeit des Schweizer Zahlungsverkehrs. Der Finanzplatz Schweiz ist überzeugt, dass Instant-Zahlung mittelfristig das neue Normal im elektronischen Kundenzahlungsverkehr wird. 

Marketingmaterial

Hier finden Sie unsere Marketingmaterialien zum Herunterladen, um Ihre Kundinnen und Kunden über Instant-Zahlung zu informieren.

Fehlt Ihnen was? Dann zögern Sie nicht und schreiben Sie uns: marcom-bbs@six-group.com

Das Factsheet fasst die wichtigsten Informationen und Eckdaten
zur neuen Zahlungsart «Instant-Zahlung» zusammen.

factsheet instant-zahlung

Die FAQ enthalten Antworten auf wichtige und häufig gestellte Fragen zu
Instant-Zahlung. Das Dokument wird laufend ergänzt und aktualisiert.

Die Textbausteine bieten Vorlagen, auf die in der
Kundenkommunikation beliebig zurückgegriffen werden kann.

Das Erklärvideo sorgt für ein besseres Verständnis der neuen Zahlungsart  in der breiten Öffentlichkeit.

Zur Wiedererkennung von Instant-Zahlung in der Schweiz wurde eine entsprechende Bildmarke und Wort-/Bildmarken entworfen. Die Bildmarke kann eigenständig oder im Zusammenhang mit der Namensgebung in Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch (Wort-/Bildmarken) eingesetzt werden. Die Bildmarke und Wort-/Bildmarken stehen in unterschiedlichen Formaten und Farben hier zum Download bereit.

Bildmarke in gewünschter Farbe

Mit diesem Online-Tool können Sie die Bildmarke (mit oder ohne Namen) in der gewünschten Farbe generieren. Geben Sie dazu den Hex-Code oder den RGB-Wert  der gewünschten Farbe ein und laden Sie die Bildmarke als SVG-Datei (Vektorformat) und/oder PNG-Datei (Pixelformat) herunter.

 
 

Key-Visuals und eine Illustraion von SIX  stehen zum Download zur Verfügung und dürfen im Zusammenhang mit dem Thema Instant-Zahlung verwendet werden.

key visuals instant payment
illustration instant payment

Alle Rechte an den bereitgestellten Materialien liegen bei SIX. Das Marketingmaterial (inkl. Bilder) darf nur im Zusammenhang mit der Vermarktung von Instant-Zahlung verwendet werden.