Ein hoch volatiles Handelsumfeld führt in der Regel dazu, dass Marktteilnehmer eine sichere Ausführung bevorzugen, statt Preisverbesserungen anzustreben – ein traditionelles Dilemma. In seinem jüngsten Artikel, der im Fachmagazin «Best Execution» publiziert wurde, erklärt Christian Reuss, Head Cash Markets und Geschäftsleitungsmitglied, Securities & Exchanges bei SIX, wie die Schweizer Börse diesen althergebrachten Kompromiss auflöst: «Der nicht einsehbare Liquiditätspool der Schweizer Börse, SwissAtMid, bricht mit dieser Tradition. Er bietet die Möglichkeit, beides gleichzeitig zu erzielen – eine sichere Ausführung und Preisverbesserungen.»
In der zweiten Märzhälfte, als die Märkte besonders volatil waren, überstieg der Umsatz in SwissAtMid an 11 von 15 Handelstagen die Marke von CHF 1 Milliarde, und Marktteilnehmer erzielten in dieser volatilen Zeit Preisverbesserungen von über CHF 8 Millionen. Im März 2020 verzeichnete die Schweizer Börse mehrere neue Rekorde. Der Handelsumsatz stieg im Vergleich zum Vormonat um +80.9% auf CHF 293,0 Mrd. und die Anzahl Abschlüsse um +127.7% auf 17'399'685 – beides monatliche Allzeit-Höchststände, wobei die bisherigen Rekorde aus dem Januar 2015 und Februar 2020 um 61.3% respektive 127.7% übertroffen wurden.
Ein fairer und geordneter Handel stützt die Märkte
Der Artikel befasst sich auch mit der Entwicklung der Spreads im März 2020. Während sie sich auf allen Märkten ausweiteten, lagen die relativen Spread-Veränderungen an der Schweizer Börse im Vergleich zu anderen nationalen Börsen in Europa am unteren Ende des Spektrums. Christian Reuss erklärt dieses positive Ergebnis: «Unsere Liquidity Provider haben ihre Verpflichtungen in so schwierigen Zeiten vollumfänglich erfüllt. Dadurch blieb der Handel trotz der hohen Unsicherheiten jederzeit fair und geordnet.»
Die Schweizer Börse ist eine Befürworterin von offenen Märkten, damit sich Anleger zeitnah an veränderte wirtschaftliche Gegebenheiten anpassen können. Dazu gehören auch Mechanismen wie Leerverkäufe. Um die Echtzeit-Preisbildung vor möglichen negativen Einflüssen zu schützen, spricht sich Christian Reuss gegen ein generelles Verbot von Leerverkäufen aus: «Die Preisbildung sollte nicht beeinträchtigt werden, sondern unvoreingenommene Bewertungen widerspiegeln können. Allerdings verbieten auf unserem Markt das so genannte ‚Naked Short-Selling‘ – d.h. Leerverkäufe, bei denen der Verkäufer das Wertpapier weder besitzt noch es sich leihen kann.»
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