Gleichzeitig hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die UK Handelsplätze auf die Liste der anerkannten ausländischen Handelsplätze gemäss Verordnung des Bundesrates vom 30. November 2018 gesetzt. Mit Abschluss dieses Prozesses wird der Handel mit Schweizer Aktien an britischen Handelsplätzen wieder aufgenommen werden können.

Im Verhältnis zur EU bleibt die Verordnung weiterhin unverändert in Kraft.

Handelsplätze in UK waren seit Januar 2019 gleichermassen von der Verordnung betroffen wie Handelsplätze in der EU, da UK während der Übergangsfrist, welche am 31. Dezember 2020 auslief,  weiterhin den Status eines EU Mitgliedsstaats hatte.

Thomas Wellauer, Verwaltungsratspräsident von SIX betont: «SIX begrüsst diesen Schritt. Wir haben uns immer für offene und internationale Kapitalmärkte eingesetzt. Dies im Interesse der nationalen und internationalen Anleger. Mit der gegenseitigen Anerkennung der Äquivalenz ist zwischen den bedeutenden Finanzzentren in der Schweiz und in UK ein gesunder Austausch und Wettbewerb möglich.

Einige der grössten und meistgehandelten Unternehmen Europas sind in der Schweiz ansässig. Diese Wertpapiere werden an SIX kotiert und gehandelt, die den tiefsten, liquidesten und kostengünstigsten Markt für diese Aktien darstellt. SIX bietet eine grosse Liquidität und enge Spreads.»


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