Falls die Äquivalenzanerkennung definitiv nicht verlängert wird, wird die Verordnung des Bundesrats ab 1. Juli 2019 aktiviert, was bedeutet, dass EU Handelsplätze mit Wirkung ab 1. Juli 2019 keinen Handel mit Schweizer Aktien mehr anbieten dürfen. Die Massnahmen des Bundesrates schaffen ein neues «Anerkennungsregime» für ausländische Handelsplätze, welche Schweizer Aktien zum Handel anbieten. Aufgrund des neuen «Anerkennungsregimes» würde die FINMA die Anerkennung nur erteilen, wenn das Land, in dem sich der ausländische Handelsplatz befindet, Wertpapierfirmen in diesem Land erlaubt, uneingeschränkt Schweizer Aktien in der Schweiz zu handeln. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, so würde einem ausländischen Handelsplatz die Anerkennung durch die FINMA nicht erteilt, und dementsprechend dürften diese Handelsplätze mit Wirkung zum 1. Juli 2019 keinen Handel mit Schweizer Aktien mehr anbieten. Falls der Äquivalenzstatus der Schweiz mit der EU ausläuft, würde dies auf EU Handelsplätze zutreffen.
Die Verordnung wird per 1. Juli 2019 aktiviert, da die EU Kommission den Schweizerischen Rechtsrahmen und somit die Anerkennung der Äquivalenz voraussichtlich nicht länger gewährt. Der Schweizerische Rechtsrahmen wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach durch die technischen Behörden der EU als äquivalent beurteilt.
SIX begrüsst die im November 2018 eingeführte Verordnung des Schweizer Bundesrates zur Wahrung der Interessen und zur Stärkung der Funktionsfähigkeit der Schweizer Börseninfrastruktur, da diese sicherstellt, dass EU-Marktteilnehmer weiter Zugang zum Schweizer Binnenmarkt haben und weiterhin Schweizer Aktien bei SIX handeln können.
Die beabsichtigte Folge dieser bundesrätlichen Verordnung ist, dass Wertpapierfirmen in der EU weiter Zugang zum schweizerischen Binnenmarkt haben und Schweizer Aktien auf ihrem Heimatmarkt handeln können, weil die Aktien nicht mehr dem Handelsmandat (Handelspflicht für Aktien) gemäss MiFIR (Art. 23) unterliegen.
Weiterführende Informationen:
Pressemitteilung Bundesrat (November 2018)
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