Die QR-Rechnung betrifft alle Unternehmen, staatlichen Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen sowie alle Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten. Es war dem Finanzplatz Schweiz deshalb wichtig, die Ausgestaltung der QR-Rechnung möglichst breit abzustützen und dabei allen Marktteilnehmern eine Stimme zu geben. Zu diesem Zweck wurde das Konsultationsverfahren auf verschiedene Nutzergruppen ausgerichtet. Grosse Rechnungsempfänger konnten sich in Workshops zu den geplanten acht Änderungen äussern. Mit Bankkunden, die eine grosse Anzahl von Rechnungen versenden, wurden qualitative Interviews geführt. Konsumentinnen und Konsumenten haben sich in einem Nutzertest mit der QR-Rechnung auseinandergesetzt und dabei ihre Meinung zusammen mit wertvollen Anregungen zur Perforation und dem Empfangsschein geäussert. Im Weiteren hat der Finanzplatz alle Änderungen im Rahmen des Konsultationsverfahrens online publiziert und Interessensvertreter verschiedener Marktteilnehmer eingeladen, teilzunehmen.

Positive Marktrückmeldungen

Viele Teilnehmende äusserten sich anerkennend über die Möglichkeit zum Dialog. Es sind Stellungnahmen aus allen Landesteilen eingetroffen – von Finanzinstituten, Rechnungsstellern, Spendenorganisationen, Softwareanbietern, Verbänden, Dienstleistern und Konsumentenvertretern. Die Auswertung der Rückmeldungen und Gespräche hat ergeben, dass die Mehrheit der Änderungsvorschläge begrüsst wird.

Beim Änderungsvorschlag «Perforationspflicht» hielten sich Befürworter und Gegner die Waage, der Empfangsschein wurde tendenziell leicht positiv beurteilt.

Die Anpassungen im Überblick

Folgende Änderungen werden nach Auswertung des Konsultationsverfahrens umgesetzt:

·         Einführung einer Perforationspflicht für papierbasierte Zahlungen

·         Einführung eines Empfangsscheins

·         Vereinfachung bei den strukturierten Adressen

·         Vereinfachung der Kombinationsmöglichkeiten bei strukturierten Referenzen

·         Vorerst keine Verwendung des «Endgültigen Zahlungsempfängers»

·         Einführung einer zusätzlichen, lizenzfreien Schriftart für nicht Microsoft-User

Die Felder «Alternative Verfahren» werden nicht erst zukünftig geöffnet, sondern wie ursprünglich geplant bereits ab Mitte 2020 nutzbar sein. Die Strukturinformationen des Rechnungsstellers sowie die Felder «Alternative Verfahren» werden aufgrund des Datenschutzes angedruckt.

Der Bericht zum Konsultationsverfahren und die neuen Implementation Guidelines sind heute unter PaymentStandards.CH online veröffentlicht worden.

Technische Voraussetzungen schaffen

Die Zeit bis zum ersten Versand der QR-Rechnung am 30. Juni 2020 muss genutzt werden, um die technischen Anpassungen auf Seiten Banken, Softwareanbieter wie auch bei Firmenkunden vorzunehmen. Dazu zählen neben E-Banking und mobilen Applikationen der Banken die Annahmestellen bei der Post sowie bei Firmenkunden die Scanningplattformen und die Zahlungs- bzw. Buchhaltungssoftware. Es ist wichtig, dass alle Rechnungsempfänger bei der Einführung am 30.06.2020 technisch bereit sind, QR-Rechnungen zu verarbeiten und zu zahlen. Die QR-Rechnung schlägt eine Brücke zwischen der digitalen und papierbasierten Welt und stellt einen Zwischenschritt auf dem Weg vom heutigen Einzahlungsschein hin zur eBill dar.

Der Finanzplatz ist überzeugt, dass mit der QR-Rechnung Zahlungsabläufe effizienter gestaltet werden können und damit für alle Markteilnehmer zeitsparender und wirtschaftlicher werden.

 

 


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