Einzahlungsscheine – die Übergangsfrist endet am 30. September 2022
Im Rahmen der Harmonisierung und Digitalisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs wurde 2020 die QR-Rechnung eingeführt. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist stellen alle Finanzinstitute die Verarbeitung der roten und orangen Einzahlungsscheine per 30. September 2022 ein. Das Bezahlen wird ab diesem Zeitpunkt nur noch mit der QR-Rechnung möglich sein.
Fristgerechte Umstellung der Daueraufträge nötig
Die Ablösung der bisherigen Einzahlungsscheine kann auch auf bereits eingerichtete Daueraufträge einen Einfluss haben. Als Privatperson müssen Sie jetzt handeln. Wenn Sie den Dauerauftrag nicht bis zum 30. September angepasst haben, werden Zahlungen danach nicht mehr ausgeführt.
Das sind die Antworten auf die für Sie wichtigen Fragen:
Nutze ich Daueraufträge?
Begleichen Sie wiederkehrende Rechnungen von Privatpersonen, Unternehmen oder Zahlungen an Spendenorganisationen als Dauerauftrag auf Basis eines orangen Einzahlungsscheins (ESR-Auftrags)? Wenn ja, dann müssen sie den Dauerauftrag jetzt in Ihrem E-Banking an die neue QR-Rechnung anpassen beziehungsweise Ihrer Bank um eine Änderung bitten.
Wie muss ich meine Daueraufträge anpassen?
Löschen Sie im E-Banking den alten Dauerauftrag, der noch auf einem orangen Einzahlungsschein (ESR-Auftrag) basiert. Verwenden Sie nun die QR-IBAN und die QR-Referenznummer aus dem Zahlteil der neuen QR-Rechnung (siehe Abbildung in der Box unten) und erstellen Sie damit einen neuen Dauerauftrag.
Woher bekomme ich eine QR-Rechnung?
Jeder Rechnungssteller – Ihr Vermieter, Ihr Mobilfunkanbieter, Ihre Versicherung – sollte ihnen in den letzten Monaten bereits automatisch eine QR-Rechnung zugestellt haben. Nur dann können Sie auch Ihre Daueraufträge anpassen. Ist das nicht der Fall, melden Sie sich bitte beim Rechnungssteller und verlangen Sie eine QR-Rechnung.
Wie sieht eine QR-Rechnung aus?
Die QR-Rechnung ist digital lesbar und leicht erkennbar an der neutralen weissen Farbe und dem aufgedruckten QR-Code (siehe Bild). Mit der QR-Rechnung gibt es vier Möglichkeiten zu zahlen: via Online- oder Mobile Banking, am Schalter oder per Post. Für alle Rechnungsempfängerinnen und -empfänger wird somit das Bezahlen auf dem digitalen Weg noch einfacher. Der QR-Code lässt sich mit dem Smartphone scannen, somit entfällt das aufwendige Abtippen von Konto- und Referenznummer. Der Bezahlprozess wird dadurch auch weniger fehleranfällig. Die Kontoangaben und der Betrag können bei Bedarf natürlich auch weiterhin manuell eingegeben werden.
- Der Empfangsschein kann wie bisher bei der Post zum Abstempeln genutzt werden.
- Der Zahlteil enthält alle Angaben in Textform für die manuelle Erfassung sowie den QR-Code.
- Die QR-IBAN ersetzt die ESR-Teilnehmernummer.
- Der QR-Code beinhaltet alle relevanten Informationen zur Zahlung und Verarbeitung von Rechnungen. Er lässt sich mit dem Smartphone scannen – öffnen Sie dazu die App Ihrer Bank.
- Die Perforation dient bei der Zahlung am Schalter dazu, die QR-Rechnung vom oberen Teil abzutrennen.
Für weitere Informationen zur QR-Rechnung wenden Sie sich bitte an Ihre Bank oder gehen Sie auf qr-rechnung.ch.
qr-rechnung.ch