Was gilt als Kartenbetrug?
Im Strafgesetzbuch (StGB) gibt es keinen solchen expliziten Artikel. Im Volksmund versteht man darunter einen Betrug, bei dem mit gestohlenen/kopierten Karten oder Kartendaten durch eine Täterschaft betrügerisch Waren oder Dienstleistungen bezogen werden. Diese Taten werden heute aber vorwiegend im Sinne von StGB Art. 147 als betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage taxiert. Bei der Täterschaft handelt es sich hier also nicht um den rechtmässigen Karteninhaber, sondern um Drittpersonen, welche sowohl den Karteninhaber als auch die kartenausstellende Bank schädigen.
Was ist der Unterschied zu Kartenmissbrauch?
Unter einem Kreditkartenmissbrauch nach StGB Art. 148 versteht man eine strafbare Handlung, bei welcher der rechtmässige Inhaber, obwohl er zahlungsunfähig oder -unwillig ist, mit seiner Karte Waren oder Dienstleistungen bezieht und dabei die Bank schädigt, welche ihm eine Karte ausgestellt und überlassen hat. Hier ist also der rechtmässige Karteninhaber der Täter. Solche Fälle treten in der Praxis aber eher selten auf.
Wie sieht ein Angriff von aussen aus?
Hier gibt es aus meiner Sicht drei mögliche Angriffsarten:
- Phishing: Hier wird das potenzielle Opfer auf elektronischem Weg aufgefordert, seine Kartenzugangsdaten bekanntzugeben. Häufig geschieht dies über gefälschte Webseiten, E-Mails etc. Hat die Täterschaft auf diese Weise die Debitkartendaten erst einmal erhalten, können damit weltweit Einkäufe getätigt werden.
- Abbuchen von Geldbeträgen durch kontaktlose Datenübertragung. Dabei verwenden die Täter Bezahlterminals, welche sie (meist im Gedränge) nahe an die Brieftasche des Opfers bringen und so Geldbeträge bis zur Höhe von CHF 80.00 von dessen Konto abbuchen, da bis zu diesem Betrag keine Code-Eingabe nötig ist.
- Diebstahl der Debitkarte und nachträgliches Verwenden durch die Täterschaft, da alle für einen Einkauf nötigen Daten auf der Debitkarte vermerkt sind.
Wie schütze ich mich vor Kartenbetrügern?
Vorsichtiger Umgang mit der Karte:
- Karte sicher aufbewahren
- Karte nicht an Dritte weitergeben,
- Kartenlimite anpassen,
- geografische Einstellung vornehmen
Sicherer Umgang mit der Persönliche Identifikationsnummer (PIN) und Passwörtern:
- keine leicht ermittelbare Zahlenkombination
- Karte nicht zusammen mit der PIN aufbewahren
- PIN immer geschützt eingeben
- keine Kartendaten an Drittpersonen weitergeben
Kontrollieren und Auffälligkeiten melden:
- Kontrolle des Kontoauszugs und der Kartenabrechnung unmittelbar nach deren Erhalt
- Unstimmigkeiten sofort der Bank melden
- Karte bei Verlust/Diebstahl sofort sperren lassen
- bei Missbrauch Anzeige erstatten
Kartenbetrug? Keine Chance!
Der Erklärfilm zeigt am Beispiel «Phishing», wie Betrüger vorgehen, und gibt Tipps, wie Kartenbetrug verhindert werden kann. Damit das beliebteste Zahlungsmittel in der Schweiz auch sicher bleibt.
Erfahren Sie mehr darüber, was Kartenbetrug ist, wie Sie ihn verhindern können und was im Falle eines Kartenmissbrauchs zu tun ist.
Zu card-security.chRolf Nägeli
Rolf Nägeli ist seit 2010 als Leiter des Kommissariats Prävention der Stadtpolizei Zürich aktiv in der urbanen Präventionslandschaft. Als Mitglied des oberen Kaders trägt er die Verantwortung über die Fachgruppen Schulinstruktion und Kriminal- und Verkehrsunfallprävention. Als ehemaliger Chef des Kinderschutzes lancierte er 2006 die ersten verdeckten Ermittlungen, insbesondere im digitalen Umfeld, in den sogenannten Chat-Rooms. Daraus entstand die erste Schweizer Cyber-Kampagne gegen Pädokriminelle. Sein Flair für digitale Kriminalitätsbekämpfung setzte er ab 2014 mit der schweizweiten Stopp-Skimming-Kampagne in der Prävention um. Seit 2016, der Modus Operandi der Täterschaft hatte sich gewandelt, Skimming wurde durch verschiedene Massnahmen massiv erschwert, setzt er sich für die Kampagne Card-Security ein.