MiCA – eine neue einheitliche Regulierung für Kryptowerte, viele neue Aufgaben für Anbieter von Anlagedienstleistungen

MiCA – eine neue einheitliche Regulierung für Kryptowerte, viele neue Aufgaben für Anbieter von Anlagedienstleistungen

Die EU führt mit MiCA die erste einheitliche Regulierung für Kryptowerte ein. Lesen Sie, wie mehr Rechtssicherheit die Risiken für Investorinnen und Investoren senkt und worauf sich Anbieter von Anlagedienstleistungen jetzt vorbereiten müssen.

Mit der Integration von Kryptowerten in die Palette der Investitionsangebote erfährt die Finanzlandschaft einen beispiellosen Wandel, einen Wandel, der sich sehr rasch vollzieht. Laut Research and Markets liegt das Volumen von Kryptowerten im Asset Management heute bei rund 1 Milliarde US-Dollar und wird sich bis 2030 vervierfachen. 

Gleichzeitig herrscht im Zusammenhang mit Kryptowerten immer noch eine gewisse Wild-West-Stimmung. Mit der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) setzt die EU dieser gefühlten Gesetzlosigkeit nun ein umfassendes Regelwerk entgegen.

Welche Kryptowerte umfasst MiCA?

MiCA legt die Regeln für die Veröffentlichung und den Handel von folgenden Kryptowerten fest:

  • E-Geld-Token: Sie basieren auf traditionellen Währungen wie Euro oder US-Dollar und leiten ihre Stabilität daraus ab; zum Beispiel Tether oder USDC.
  • Vermögenswertreferenzierte Token: Sie können auf verschiedenen Vermögenswerten basieren wie Edelmetallen, Rohstoffen, Zusammenstellungen von Kryptowährungen oder auf mehreren traditionellen Währungen gleichzeitig; zum Beispiel PAX Gold oder das eingestellte Facebook Libra.
  • Andere Kryptowerte: Sie basieren nicht auf bestehenden Vermögenswerten, sondern ermöglichen meist als Utility Token den Zugang zu Services, die auf der Distributed-Ledger-Technologie basieren; zum Beispiel Ether oder Link.

Welche Kryptowerte umfasst MiCA nicht?

MiCA gilt unmittelbar für Kryptowerte. Daher fallen «traditionelle» Finanzprodukte mit einem Kryptowert als Basiswert wie ETPs nicht in den Anwendungsbereich von MiCA. ETPs – Exchange Traded Products – sind an regulierten Börsen und anderen Handelsplätzen erhältlich und ermöglichen Investierenden am Kursverlauf des von ihnen nachgebildeten Kryptowerts zu partizipieren, ohne dass sie direkt in den Kryptowert selbst investieren müssen.

MiCA ist keine Regulierung für traditionelle Finanzinstrumente, auch wenn diese auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie ausgegeben und gehandelt werden. Daher fallen tokenisierte traditionelle Finanzinstrumente, wie sie in den noch nicht fertiggestellten Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) definiert sind, nicht in den Anwendungsbereich von MiCA.

Die Betrachtung aus der Perspektive von DeFi (Decentralized Finance) stellt sich etwas komplexer dar: Wenn Kryptowerte keinen identifizierbaren Emittenten haben (z.B. Bitcoin), fallen sie nicht in den Anwendungsbereich von MiCA, da es möglicherweise keine Adressaten für die Regulierung gibt. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen hingegen, die Dienstleistungen in Bezug auf vollständig dezentralisierte Kryptowerte erbringen (z.B. Beratung eines Kunden zum Kauf, Halten oder Verkauf von Bitcoins), fallen unter MiCA.

Auch die vollständig dezentrale Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Vermittler fällt nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung.

Non-Fungible Tokens (NFT) sind in der Regel nicht von MiCA erfasst. NFTs sind beispielsweise digitale Echtheits- oder Eigentumszertifikate digitaler oder analoger Vermögenswerte, die mittels Distributed-Ledger-Technologie gespeichert sind.

Wie beeinflusst MiCA Anbieter von Anlagedienstleistungen?

MiCA legt die Zulassungsbedingungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen fest, wenn es unter anderem um Beratung, Portfoliomanagement, Auftragsausführung, Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten im Namen von Kundinnen und Kunden oder den Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte usw. geht. «Traditionelle» Finanzinstitute (z.B. Kreditinstitute, nach MiFID II zugelassene Investment- und OGAW-Gesellschaften), die Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen wollen, werden von einem Schnellverfahren profitieren können.

Für Unternehmen, die beraten und Portfolios verwalten, legt MiCA, ähnlich wie MiFID II, Meldepflichten gegenüber den Kundinnen und Kunden fest und stärkt so den Anlegerschutz. MiCA zwingt die Marktteilnehmer, neue Geschäftsprozesse und Kontrollen einzurichten, um die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen zu gewährleisten (z.B. Know-Your-Customer- und Know-Your-Product-Prozesse, Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden, Prozesse zur Ermittlung und Handhabung von Interessenkonflikten, Offenlegungs- und Meldepflichten usw.). Die Anbieter von Anlagedienstleistungen müssen sicherstellen, dass die Kundeneignung für die angebotenen Kryptowerte korrekt geprüft wird.

Der verbesserte Anlegerschutz wird den Markt für Kryptowerte sicherer machen und es Kreditinstituten und Investmentgesellschaften ermöglichen, auf die steigende Nachfrage der Kundinnen und Kunden nach Kryptowerten einzugehen. In einer Aufwärtsspirale wird dies den Markt reifer, weniger volatil und letztlich attraktiver für Kleinanlegerinnen und -anleger machen.

Was bedeutet MiCA für die Emittenten von Kryptowerten?

MiCA legt die Zulassungsbedingungen für Emittenten von Kryptowerten fest und regelt die Freigabe von Kryptowerten zum Handel mittels Offenlegungspflichten gegenüber dem Markt. In Bezug auf die Offenlegungspflicht schreibt MiCA die Publikation von «White Papers» vor, die für die Kryptowerte nach den von der ESMA bereitgestellten Vorlagen zu verfassen sind.

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Was sind White Papers im Zusammenhang mit MiCA?

Die White Papers im Zusammenhang mit MiCA sind die wichtigste Informationsquelle der Markteilnehmer, um zu beurteilen, ob ein Kryptowert für eine Investition geeignet ist. Sie enthalten unter anderem Informationen zum Emittenten, zum Projekt, zum Umgang mit Inflation, zu Rücklagen und anderen Garantien, zu Risiken und zu Kosten.

Die White Papers werden auch Informationen über die Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene Aspekte enthalten. Das umfasst neben Treibhausgasemissionen, der Abfallproduktion und dem Verbrauch natürlicher Ressourcen für die Hardware auch Daten zum Energieverbrauch des für die Distributed-Ledger-Technologie charakteristischen Konsensmechanismus. Dieser spielt bei vielen Kryptowerten eine kleinere oder grössere Rolle. 

Für die Marktteilnehmer wird es von entscheidender Bedeutung sein, auf diese komplexen Informationen zugreifen zu können und sie in ihre Geschäftsprozesse einzubeziehen. Neben der Einhaltung der Vorschriften können dieselben Informationen auch von Anlagedienstleistern berücksichtigt werden, um die für eine Investition infrage kommenden Kryptowerte zu ermitteln.

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Wann tritt MiCA in Kraft?

MiCA ist seit dem 30. Juni 2024 schrittweise in Kraft getreten. Dies ist ein Meilenstein in der Entwicklung des Marktes: Keine andere Rechtsordnung weltweit hat bisher einen so umfassenden Ansatz zur Regulierung von Kryptowerten verfolgt.

Es ist wichtig, zu beachten, dass auch Marktteilnehmer von ausserhalb der EU MiCA einhalten müssen, wenn sie auf dem europäischen Markt konkurrieren wollen, unabhängig von den lokalen Vorschriften in ihren Heimatländern.