Die Schweizer Börse SIX Swiss Exchange hat den gesetzlichen Auftrag, eine von ihr unabhängige Regulierungs- und Überwachungsorganisation zu gewährleisten: SIX Exchange Regulation ist eine selbstständige und unabhängige Instanz innerhalb der SIX Gruppe und direkt dem Verwaltungsratspräsidenten unterstellt. Das gewährleistet die Autonomie gegenüber des operativen Geschäfts der Börse.
Selbstregulierung bedeutet, dass die Marktteilnehmer (im Falle von SIX vor allem die Emittenten und Handelsteilnehmer) die Regeln für den Börsenhandel selber aufstellen. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA muss diese Regularien genehmigen; SIX Exchange Regulation ist dann dafür zuständig, dass die Emittenten und Handelsteilnehmer sie einhalten. Zudem gibt es im Rahmen der Selbstregulierung auch eigene Rechtsprechungsinstanzen: sie können die Marktteilnehmer sanktionieren, wenn sie Börsenregeln verletzen.
Selbstregulierung: Wie Emittenten, Handelsteilnehmer und Investoren profitieren
Die Schweizer Börse ist für Marktteilnehmer in ganz Europa aus verschiedenen Gründen attraktiv. (Hier argumentiert Chris Landis, Chef der Schweizer Börse, beispielsweise mit den Vorteilen der hochmodernen SIX-Infrastruktur).
Auch die Selbstregulierung ist ein Grund für die Attraktivität der Schweizer Börse, denn Emittenten, Handelsteilnehmer und Investoren profitieren:
- Emittenten
Börsenkotierte Unternehmen müssen hohe Anforderungen bezüglich Transparenz, Corporate Governance und Bonität erfüllen und ihre Investoren dazu regelmässig und umfangreich bzw. «ad hoc» informieren. Oft stellen sich im Kotierungsprozess Fragen oder den Emittenten bleibt ein unternehmensspezifischer Ermessenspielraum bei den Offenlegungspflichten. SIX Exchange Regulation steht den Emittenten beratend zur Seite und begleitet sie bereits im Kotierungsprozess und während ihrer gesamten Zeit an der Börse. Der enge, marktnahe Kontakt hilft den Unternehmen, die komplexen rechtlichen und kommunikativen Anforderungen, die mit einer Börsenkotierung einhergehen, erfolgreich zu meistern. Ausserdem wird SIX Exchange Regulation ab 2019 voraussichtlich die Aufgabe der Prospekt-Prüfstelle übernehmen. Das wird die Emission internationaler Anleihen an SIX Swiss Exchange weiter vereinfachen.
- Handelsteilnehmer
Die Handelsteilnehmer an SIX Swiss Exchange generieren täglich durchschnittlich 230‘000 Handelsabschlüsse und geben 35 Millionen Aufträge ins Orderbuch ein. Diese immensen Zahlen machen die Überwachung und Sicherstellung eines regelkonformen Handels zu einer herausfordernden Aufgabe. Die Handelsüberwachungsstelle überwacht den Handel an SIX Swiss Exchange in der Weise, dass Verstösse gegen die Regularien der Börse sowie Insiderhandel, Markt-/Kursmanipulationen oder andere Gesetzesverletzungen aufgedeckt und entsprechende Massnahmen ergriffen oder veranlasst werden können. Diese Einheit steht zudem in engem Kontakt mit der Aufsichtsbehörde FINMA sowie den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
- Investoren
In dem Masse, in dem die Emittenten und Handelsteilnehmer von der Selbstregulierung profitieren, profitieren auch die Investoren. Die enge Begleitung und fachkompetente Unterstützung der Emittenten durch SIX Exchange Regulation gewährleistet sowohl die hohe Qualität der kotierten Effekten als auch die kontinuierliche und korrekte Information des Marktes. Die effektive und effiziente Überwachung des Handels deckt allfällige Unregelmässigkeiten auf und stellt sicher, dass der Handel und die Preisbildung an SIX Swiss Exchange regelkonform und transparent verlaufen.
Ein gut funktionierender Finanzmarkt ist für die Volkswirtschaft der Schweiz fundamental. Die Börse steht im Zentrum des Kapitalmarktes. Entsprechend wichtig ist eine gut funktionierende Regulierung, welche das Vertrauen der Investoren in die Börse fördert und damit wesentlich zur Erhöhung der Liquidität und damit der Wettbewerbsfähigkeit der Börse beiträgt. Die Selbstregulierung hat sich im Bereich der Börse bewährt: sie ist marktnah, flexibel, basiert auf jahrelanger Erfahrung und ist von hoher Qualität.
Corinne Riguzzi
Corinne Riguzzi leitet seit 1. Januar 2017 die Selbstregulierungsinstanz der Schweizer Börse, SIX Exchange Regulation. Die 43-jährige Juristin mit Anwaltspatent und LL.M. ist bereits seit 2006 im Bereich der Handelsüberwachung tätig. Im August 2012 übernahm sie innerhalb von SIX Exchange Regulation die Gesamtverantwortung für die Handelsüberwachung. Seither ist sie Mitglied der Geschäftsleitung. Corinne Riguzzi ist im IOSCO Affiliate Members Consultative Committee und mit dem gesamten Spektrum der Selbstregulierung und ihrer Organe bestens vertraut.