Was die Einstellung der Lastschriftverfahren LSV+ und BDD für Rechnungssteller bedeutet

Was die Einstellung der Lastschriftverfahren LSV+ und BDD für Rechnungssteller bedeutet

Ein weiterer Meilenstein in der Harmonisierung und Digitalisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs steht bevor: Die Lastschriftverfahren LSV+ und BDD werden per Ende September 2028 eingestellt. Lesen Sie, was Sie als Rechnungssteller zu den Veränderungen wissen müssen.

Die Lastschriftverfahren LSV+ und Business Direct Debit (BDD) werden am 30. September 2028 eingestellt.

Was sind LSV+ und BDD?

LSV+ ermöglicht einem Rechnungssteller Konten von Privatpersonen für wiederkehrende Zahlungen wie zum Beispiel Miete oder Krankenkassenprämien automatisch zu belasten. BDD hingegen ist für Firmenkunden und ist als Zahlungsverfahren vor allem dort relevant, wo das Geschäftsmodell dem Prinzip Lieferung-gegen-Zahlung entspricht.

Einstellung LSV+ und BDD: Was muss ich als Rechnungssteller tun?

Rechnungssteller sollten frühzeitig ein alternatives Rechnungsformat auswählen und entsprechende Abstimmungen mit Ihrem Finanzinstitut und Softwarepartner vornehmen. So können Sie sicherstellen, dass bis Ende September 2028 eine passende Alternative für LSV+ beziehungsweise für BDD eingerichtet ist. 

Wie ist der Zeitplan zur Einstellung von LSV+ und BDD?

LSV+ und BDD werden bis zum 30. September 2028 vollständig eingestellt, das heisst, dass Lastschriften-Einzüge nur noch bis zu diesem Datum durchgeführt werden können. Dieses Enddatum wurde bewusst gewählt, um allen Parteien genügend Vorlaufzeit für die Umstellung auf alternative Zahlungsmethoden zu geben.

Welche alternativen Zahlungsmöglichkeiten zu LSV+ und BDD gibt es?

Es gibt etablierte Alternativen wie eBill, die QR-Rechnung, Daueraufträge oder Einzelzahlungsaufträge. Insbesondere digitale Lösungen bieten sowohl für Rechnungssteller als auch deren Kundinnen und Kunden klare Mehrwerte. Dazu gehören beispielsweise einfachere Aufschalt- und Verwaltungsprozesse dank Digitalisierung der heutigen Papierformulare. Ausserdem bieten digitale Lösungen hinsichtlich erfolgreicher oder abgelehnter Freigaben eine höhere Transparenz.

Mitte 2025 lanciert SIX zudem mit eBill Direct Debit ein neues digitales Einzugsverfahren. Das ist eine Methode, bei der eine Partei einem Zahlungsempfänger die Berechtigung erteilt, Geldbeträge direkt von ihrem Bankkonto einzuziehen. SIX bietet auch eine Lösung an, die Rechnungsempfängern erlaubt, eBill Direct Debit analog zu nutzen. Eine solche Erweiterung müsste jedoch vom Finanzinstitut des Rechnungsempfängers unterstützt werden. Verschiedene Finanzinstitute evaluieren diesbezüglich zurzeit die zukünftigen Kundenbedürfnisse. 

Was ist eBill?

Die Rechnungsempfängerinnen und -empfänger erhalten eBill-Rechnungen sicher und direkt in ihrem Onlinebanking. Die Rechnung brauchen sie nur noch zu prüfen und direkt online zur Zahlung freizugeben. Im Gegensatz dazu müssen bei einer E-Mail-Rechnung im Onlinebanking Angaben zum Zahlungsempfänger und eine lange Referenznummer eingegeben werden. Alternativ kann die Rechnung auch eingescannt werden – doch der Medienbruch bleibt, denn es muss neben dem E-Mail immer auch das Onlinebanking geöffnet werden. 

Wie aufwändig ist der Wechsel von LSV+ und BDD?

Der Wechsel von LSV+ und BDD zu einer alternativen Zahlungsmethode ist für Rechnungssteller mit einem gewissen Aufwand verbunden, da sich ihre bestehenden Verrechnungsprozesse ändern. Das kann bedeuten, dass Rechnungssteller einzelne Softwarekomponenten wie Buchhaltungsapplikationen anpassen müssen. Wie erwähnt bietet aber insbesondere der Wechsel von einer analogen Zahlungsmethode zu einem komplett digitalen Zahlungsprozess wie beispielsweise eBill diverse Effizienzgewinne – nicht nur für den Rechnungssteller, sondern auch für die Kundinnen und Kunden. Deshalb lohnt sich ein solcher Wechsel trotz einmaligem Aufwand auf lange Sicht.

Informiert mich meine Bank über die Einstellung von LSV+ und BDD?

Rechnungssteller sollten seitens ihres Finanzinstituts über die Einstellung von LSV+ und BDD sowie über alternative Zahlungsmöglichkeiten orientiert werden. Für weitere Informationen oder Fragen können sich Rechnungssteller auch direkt an ihr Finanzinstitut und ihren Softwarepartner wenden.

Was sind die Gründe für die Einstellung von LSV+ und BDD?

Die Verfahren entsprechen nicht den heutigen digitalen Standards und sind nicht vollumfänglich mit dem ISO-20022-Zahlungsstandard kompatibel. Zudem sinken die Transaktionszahlen, und alternative digitale Zahlungsmethoden sind generell auf dem Vormarsch.